Das
Außenwirtschaftsgesetz vom
6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I S. 1275) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- c)
- In Absatz 10 Satz 1 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt.
- d)
- Absatz 15 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 2 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaften" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 3 und 4 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt.
- e)
- (aufgehoben)
- f)
- (aufgehoben)
- g)
- In Absatz 20 Satz 1 wird das Wort „Personengesellschaft" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaft" ersetzt.
- 2.
- In § 3 Absatz 2 wird das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" ersetzt.
- 3.
- In § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 wird jeweils das Wort „Personengesellschaften" durch die Wörter „rechtsfähiger Personengesellschaften" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 34 KrZwMGEG Folgeänderungen ... (4) Artikel 38 Nummer 1, Artikel 60 Nummer 14, Artikel 77 Nummer 4 Buchstabe b, Artikel 81 Nummer 1 Buchstabe e und f , Artikel 91 Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 6 Buchstabe b und Artikel 92 Nummer 4 des ...