§ 82 - Zivilprozessordnung (ZPO)

neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 310-4 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 82 Geltung für Nebenverfahren


§ 82 wird in 6 Vorschriften zitiert

Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren.

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Zitierungen von § 82 ZPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82 ZPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 246a AktG Freigabeverfahren (vom 27.07.2022)
... die Wirkung der Eintragung unberührt lassen. Auf das Verfahren sind § 247, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ...
§ 319 AktG Eingliederung (vom 01.09.2009)
... der Klage der Eintragung nicht entgegensteht. Auf das Verfahren sind § 247, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ...

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
§ 11 FamFG Verfahrensvollmacht
... ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. Im Übrigen gelten die §§ 81 bis 87 und 89 der Zivilprozessordnung ...

Umwandlungsgesetz (UmwG)
Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 16 UmwG Anmeldung der Verschmelzung (vom 01.01.2024)
... nicht entgegensteht. Auf das Verfahren sind § 247 des Aktiengesetzes, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 ARUG Änderung des Aktiengesetzes
... werden angefügt: „Auf das Verfahren sind § 247, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ... Sätze ersetzt: „Auf das Verfahren sind § 247, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ...
Artikel 4 ARUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
...  „Auf das Verfahren sind § 247 des Aktiengesetzes, die §§ 82 , 83 Abs. 1 und § 84 der Zivilprozessordnung sowie die im ersten Rechtszug für das ...


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