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§ 87 - Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)

Artikel 1 G.v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 1015; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.06.1994; FNA: 860-11 Sozialgesetzbuch
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§ 87 Unterkunft und Verpflegung



1Die als Pflegesatzparteien betroffenen Leistungsträger (§ 85 Abs. 2) vereinbaren mit dem Träger des Pflegeheimes die von den Pflegebedürftigen zu tragenden Entgelte für die Unterkunft und für die Verpflegung jeweils getrennt. 2Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen. 3§ 84 Abs. 3 und 4 und die §§ 85 und 86 gelten entsprechend; § 88 bleibt unberührt.





 

Frühere Fassungen von § 87 SGB XI

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 1 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
vom 28.05.2008 BGBl. I S. 874

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 87 SGB XI

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 SGB XI verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XI selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 79 SGB XI Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen (vom 01.01.2017)
... sowie 2. auf die Abrechnung der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 87 ). Für die Abrechnungsprüfung sind Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie die ...
§ 83 SGB XI Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung
... allgemeinen Pflegeleistungen (§ 84 Abs. 4), den Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung ( § 87 ) und den Zusatzleistungen (§ 88), 3. die Rechnungs- und ...
§ 88 SGB XI Zusatzleistungen
... Neben den Pflegesätzen nach § 85 und den Entgelten nach § 87 darf das Pflegeheim mit den Pflegebedürftigen über die im Versorgungsvertrag ... stationären oder teilstationären Leistungen des Pflegeheimes (§ 84 Abs. 4 und § 87 ) nicht beeinträchtigt werden, 2. die angebotenen Zusatzleistungen nach Art, ...
§ 94 SGB XI Personenbezogene Daten bei den Pflegekassen (vom 26.03.2024)
...  5. die Abrechnung mit den Leistungserbringern und die Kostenerstattung (§§ 84 bis 91 und 105), 6. die Überwachung der Wirtschaftlichkeit, der Abrechnung und der ...
§ 112 SGB XI Qualitätsverantwortung (vom 01.07.2023)
... die medizinische Behandlungspflege, die Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung ( § 87 ) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88). (3) Der Medizinische Dienst und ...
§ 114 SGB XI Qualitätsprüfungen (vom 01.07.2023)
... Betreuung und Aktivierung im Sinne des § 43b, der Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung ( § 87 ) und der Zusatzleistungen (§ 88). Auch die nach § 37 des Fünften Buches ...
§ 154 SGB XI Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeeinrichtungen zum Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom (vom 01.01.2024)
... Pflegevergütung nach § 85 sowie der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 . § 82 Absatz 5 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Pflegekassen als ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 37c SGB V Außerklinische Intensivpflege (vom 29.10.2020)
... betriebsnotwendigen Investitionskosten sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 des Elften Buches . Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege auf Grund einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Artikel 1 PSG III Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
...  2. auf die Abrechnung der Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (§ 87 ). Für die Abrechnungsprüfung sind Absatz 1 Satz 3 und 4 sowie die ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 5 wird nach der Angabe „(§ 87 )" das Komma durch das Wort „und" ersetzt und werden nach der Angabe „(§ ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 5 EWPBGEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... Pflegevergütung nach § 85 sowie der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 . § 82 Absatz 5 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass die Pflegekassen als Partei der ...

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2220
Artikel 1 GKV-IPReG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... betriebsnotwendigen Investitionskosten sowie die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 des Elften Buches . Entfällt der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege auf Grund einer Besserung des ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... der Interessen der Pflegeheimbewohner" eingefügt. 52. In § 87 Satz 1 werden die Wörter „für Unterkunft und Verpflegung" durch die ... Behandlungspflege, die soziale Betreuung, die Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87 ) sowie auf die Zusatzleistungen (§ 88)." d) Absatz 3 wird aufgehoben. ... und Aktivierung im Sinne des § 87b, der Leistungen bei Unterkunft und Verpflegung (§ 87 ), der Zusatzleistungen (§ 88) und der nach § 37 des Fünften Buches erbrachten ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Investitionskosten sowie 4. die Entgelte für Unterkunft und Verpflegung nach § 87 des Elften Buches Sozialgesetzbuch . Nach dem Wegfall eines besonders hohen Bedarfs an medizinischer Behandlungspflege ...