§ 8 - Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)

§ 8 Auszeichnung des Bio-Anteils


§ 8 wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Zusätzlich zur Kennzeichnung nach § 4 Absatz 1 darf ein Unternehmer für seine Betriebseinheiten deren jeweiligen Bio-Anteil nur auszeichnen, sofern dieser von der nach § 3 Absatz 1a des Öko-Landbaugesetzes zuständigen Kontrollstelle geprüft und zertifiziert wurde.

(2) 1Für die Auszeichnung nach Absatz 1 darf ein Unternehmer nur das Kennzeichen nach Anlage 1 (AHV-Kennzeichen) verwenden, das für den eingesetzten Bio-Anteil die nach Satz 2 zutreffende Kategorie ausweist. 2Die Kategorien des Kennzeichens sind:

1.
erste Kategorie bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent,

2.
zweite Kategorie bei einem Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent und

3.
dritte Kategorie bei einem Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent.

3Der Bio-Anteil ist kaufmännisch auf ganze Zahlen zu runden.

(3) 1Das AHV-Kennzeichen hat sich nach der Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 1 zu richten. 2Das Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen oder sonstige Änderungen der Kennzeichnung sind verboten.

(4) Es ist verboten,

1.
eine Kategorie des Kennzeichens nach Absatz 2 Satz 2 zu verwenden, die einen größeren Bio-Anteil als den tatsächlichen Bio-Anteil auszeichnet oder

2.
eine dem AHV-Kennzeichen nachgemachte Kennzeichnung, die zur Irreführung über den Bio-Anteil geeignet ist, zu verwenden.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 8 Bio-AHVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 Bio-AHVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Bio-AHVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 Bio-AHVV Kennzeichnung von Zutaten und Erzeugnissen und Auszeichnung des Bio-Anteils
... 2 kennzeichnen und 2. den Bio-Anteil an Zutaten und Erzeugnissen nach Maßgabe des § 8 zusätzlich auszeichnen, sofern eine Kennzeichnung nach Nummer 1 erfolgt.  ... Absatz 1 Satz 2 nur, wenn sie für die Auszeichnung ihres Bio-Anteils das Kennzeichen nach § 8 Absatz 2 verwenden. Die Kennzeichnung gemäß § 4 Absatz 1 sowie die Auszeichnung ... Die Kennzeichnung gemäß § 4 Absatz 1 sowie die Auszeichnung nach § 8 Absatz 1 darf auch ohne diese Zertifizierung verwendet werden. Im Fall einer Kennzeichnung ...
§ 12 Bio-AHVV Aufzeichnungspflichten bei Auszeichnung des Bio-Anteils
... Sofern ein Unternehmer den Bio-Anteil nach § 8 auszeichnet, hat er für jeden Wareneinkauf schriftlich oder elektronisch Folgendes ...
§ 13 Bio-AHVV Durchführung der Kontrollen und Zertifizierung
...  1. als Zertifikat mit Auszeichnung des Bio-Anteils entsprechend den Anforderungen des § 8 Absatz 2 oder 2. als Zertifikat ohne Auszeichnung des Bio-Anteils. Das ...
§ 14 Bio-AHVV Veranstaltungszertifikat
... § 10 Absatz 2 und § 11 Absatz 1 sowie für den Fall, dass er den Bio-Anteil nach § 8 auszeichnen will, die Unterlagen nach § 12 Absatz 1 vorzulegen. Hat der Unternehmer ... nach § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 oder für die Auszeichnung des Bio-Anteils nach § 8 vor, so hat die Kontrollstelle ein Veranstaltungszertifikat auszustellen. § 13 ... Kontrollen gilt § 13 Absatz 4. (3) Die Berechnung des Bio-Anteils nach § 8 hat sich abweichend von § 9 Absatz 3 im Fall eines Veranstaltungszertifikats nur auf den ...
§ 18 Bio-AHVV Ordnungswidrigkeiten
... vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält, 4. entgegen § 8 Absatz 4 Nummer 1 oder 2 eine dort genannte Kategorie des Kennzeichens oder eine dort genannte Kennzeichnung verwendet, ...
Anlage 1 Bio-AHVV (zu § 8 Absatz 2 und 3) AHV-Kennzeichen in 3 Kategorien
... 20% Bio (BGBl. 2023 I Nr. 265 S. 10)] 2. Technische Beschreibung der Kennzeichnung nach § 8 Absatz 2 : a) Farben Die Kennzeichnung kann je nach Anwendung mit Sonderfarbe ... (BGBl. 2023 I Nr. 265 S. 12)] 2. Technische Beschreibung der Kennzeichnung nach § 8 Absatz 2 : a) Farben Die Kennzeichnung hat zweifarbig zu sein. Das kreisrunde ...
Anlage 2 Bio-AHVV (zu § 13 Absatz 3) Musterzertifikat
... bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3 [image:2023/2023I265_14.gif|Muster BIO-ZERTIFIKAT für die ... (BGBl. 2023 I Nr. 265 S. 16)] Musterzertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3 [image:2023/2023I265_17.gif|Muster BIO-ZERTIFIKAT für die ...
Anlage 3 Bio-AHVV (zu § 14 Absatz 1 Satz 4) Musterveranstaltungszertifikat
... bei Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3 [image:2023/2023I265_18.gif|Muster BIO-ZERTIFIKAT für die ... (BGBl. 2023 I Nr. 265 S. 20)] Veranstaltungszertifikat ohne Auszeichnung nach § 8 Absatz 2 und 3 [image:2023/2023I265_21.gif|Muster BIO-ZERTIFIKAT für die ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed