§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
(1)
1Bei der Erfüllung der Verwertungspflicht nach
§ 7 Absatz 2 Satz 1 hat diejenige der in
§ 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Verwertungsmaßnahmen Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt nach der Art und Beschaffenheit des Abfalls unter Berücksichtigung der in
§ 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 festgelegten Kriterien am besten gewährleistet.
2Zwischen mehreren gleichrangigen Verwertungsmaßnahmen besteht ein Wahlrecht des Erzeugers oder Besitzers von Abfällen.
3Bei der Ausgestaltung der nach Satz 1 oder 2 durchzuführenden Verwertungsmaßnahme ist eine den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistende, hochwertige Verwertung anzustreben.
4§ 7 Absatz 4 findet auf die Sätze 1 bis 3 entsprechende Anwendung.
(2)
1Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (
§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten auf Grund der in
§ 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 festgelegten Kriterien
- 1.
- den Vorrang oder Gleichrang einer Verwertungsmaßnahme und
- 2.
- Anforderungen an die Hochwertigkeit der Verwertung.
2Durch Rechtsverordnung nach Satz 1 kann insbesondere bestimmt werden, dass die Verwertung des Abfalls entsprechend seiner Art, Beschaffenheit, Menge und Inhaltsstoffe durch mehrfache, hintereinander geschaltete stoffliche und anschließende energetische Verwertungsmaßnahmen (Kaskadennutzung) zu erfolgen hat.
Frühere Fassungen von § 8 KrWG
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interne Verweise§ 6 KrWG Abfallhierarchie (vom 29.10.2020) ... Ausgehend von der Rangfolge nach Absatz 1 soll nach Maßgabe der §§ 7 und 8 diejenige Maßnahme Vorrang haben, die den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und ...
§ 9 KrWG Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung (vom 29.10.2020) ... Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, sind Abfälle getrennt zu sammeln und zu behandeln. (2) Im Rahmen ... zum Recycling oder zu sonstigen Verwertungsverfahren unter Beachtung der Vorgaben des § 8 Absatz 1 nicht beeinträchtigt und wenn in diesen Verfahren mit einer gemeinsamen Sammlung ...
§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020) ... des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten nach § 7 Absatz 2 bis 4, § 8 Absatz 1 , der §§ 9 und 9a, insbesondere zur Sicherung der schadlosen Verwertung, erforderlich ... Abfälle, an deren schadlose Verwertung nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 und 3, des § 8 Absatz 1 , der §§ 9 und 9a auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen ...
§ 11 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme (vom 29.10.2020) ... es zur Erfüllung der Pflichten nach § 20 Absatz 2 Nummer 1, § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 erforderlich ist, insbesondere festzulegen, 1. welche Abfälle als Bioabfälle ... an deren schadlose Verwertung nach Maßgabe des § 7 Absatz 2 und 3, des § 8 Absatz 1 , der §§ 9 und 9a auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen ...
§ 15 KrWG Grundpflichten der Abfallbeseitigung (vom 29.10.2020) ... Energie oder Abfälle, die bei der Beseitigung anfallen, sind hochwertig zu nutzen; § 8 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (2) Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der ...
§ 45 KrWG Pflichten der öffentlichen Hand (vom 01.01.2024) ... nach Absatz 1 haben, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 6 bis 8 , bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Klärschlammverordnung (AbfKlärV)Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465; zuletzt geändert durch Artikel 137 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der GewerbeabfallverordnungV. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598
Sonstige
Sechste Verordnung zur Änderung der VerpackungsverordnungV. v. 17.07.2014 BGBl. I S. 1058
Siebte Verordnung zur Änderung der VerpackungsverordnungV. v. 17.07.2014 BGBl. I S. 1061
Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-VerordnungV. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Verordnung zur Neuordnung der KlärschlammverwertungV. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Zweite Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur AltölentsorgungV. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
Zitat in folgenden NormenErsatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Verpackungsgesetz (VerpackG)
Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
§ 16 VerpackG Anforderungen an die Verwertung (vom 03.07.2021) ... die Sammlung nach § 14 Absatz 1 erfassten restentleerten Verpackungen nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. ... § 15 Absatz 1 Satz 1 zurückgenommenen Verpackungen sind nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
G. v. 27.03.2017 BGBl. I S. 567
Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ... zum Recycling oder zu sonstigen Verwertungsverfahren unter Beachtung der Vorgaben des § 8 Absatz 1 nicht beeinträchtigt und wenn in diesen Verfahren mit einer gemeinsamen Sammlung ... kennzeichnen sind, um insbesondere die Erfüllung der Pflichten nach § 7 Absatz 2 und 3, § 8 Absatz 1 oder § 9 Absatz 1 und 3 im Anschluss an die Rücknahme zu sichern oder zu ... und" eingefügt. b) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe „ § 8 Absatz 6" durch die Angabe „§ 7 Absatz 4" ersetzt. c) Absatz 6 ... nach Absatz 1 haben, insbesondere unter Berücksichtigung der §§ 6 bis 8 , bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung oder Verwendung von Material und ...
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