Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 8 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)

V. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 85
Geltung ab 25.03.2023; FNA: 2030-8-4-3 Beamte

§ 8 Abfolge, Inhalt und Leistungspunkte der Module



Die Abfolge der Module, der Inhalt der Module und die Zahl der Leistungspunkte, die für die einzelnen Module vergeben werden, richten sich nach dem Modulhandbuch für den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München in der jeweils geltenden Fassung.

Anzeige