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§ 8 - Unterhaltssicherungsgesetz (USG)

Artikel 22 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147, 1179 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Geltung ab 01.01.2020; FNA: 53-10 Wehrsold - Fürsorge - Versorgung
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§ 8 Mindestleistung



(1) 1Reservistendienst Leistende erhalten nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 *) ergibt. 2Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst. 3Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.

(2) Auf die Leistung nach Absatz 1 Satz 1 werden die folgenden Leistungen, jeweils gemindert um die gesetzlichen Abzüge, angerechnet:

1.
Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in Verbindung mit Absatz 11, des Arbeitsplatzschutzgesetzes und

2.
Ruhegehälter nach § 27 Absatz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes sowie Ruhegehälter nach § 4 des Beamtenversorgungsgesetzes einschließlich des Unterschiedsbetrags nach § 50 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Beamtenversorgungsgesetzes und Ruhegehälter nach den entsprechenden Vorschriften der Beamtenversorgungsgesetze der Länder, die der oder dem Reservistendienst Leistenden weitergewährt werden.


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*)
Anm. d. Red.: Die Tagessätze werden regelmäßig fortgeschrieben. Die aktuell geltenden Tagessätze finden sich u.U. in der letzten Anpassungsverordnung, siehe dort.



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Frühere Fassungen von § 8 USG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 6 Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 20 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
vom 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
aktuellvor 01.01.2025Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 USG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 USG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in USG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 USG Teilzeit (vom 01.01.2020)
... nach § 30a Absatz 1 des Soldatengesetzes werden Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 11 und 14 anteilig gewährt. Die Leistungen nach den §§ 12 bis 17 ...
§ 25 USG Antrag (vom 01.01.2026)
... Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt. (2) Das Antragsrecht endet mit ...
§ 27 USG Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 01.01.2025)
... Reservistendienst Leistende, die Leistungen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 beantragen, haben Leistungen nach § 1 Absatz 2 Satz 1 und § 9 Absatz 2 Satz 2, auch in ...
Anlage 1 USG (zu § 8 Absatz 1) Mindestleistung (vom 01.01.2026)
 
Zitat in folgenden Normen

Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
neugefasst durch B. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 2055; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
§ 1 ArbPlSchG Ruhen des Arbeitsverhältnisses (vom 01.01.2026)
... Haushaltsmittel in Höhe eines Drittels der dem Arbeitnehmer zustehenden Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes. Sie erfolgt nur, wenn der ...
§ 14a ArbPlSchG Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer (vom 01.01.2020)
... des Arbeitsentgelts nach § 1 Abs. 2, bei Anspruch auf Leistungen nach den §§ 5 bis 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder für ...
§ 14b ArbPlSchG Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen (vom 01.01.2026)
... 2, der Bezüge nach § 9 Abs. 2, bei Anspruch auf Leistungen nach den §§ 5 bis 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder für Elternzeit. (3) Die Leistungen nach Absatz 2 dürfen, wenn ...

Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
neugefasst durch B. v. 23.01.2006 BGBl. I S. 152; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 355
§ 40 DEÜV Zeiten des Wehr- und Zivildienstes (vom 24.12.2025)
... 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch anzugeben, wenn die Personen Leistungen nach § 5 oder § 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 ...

RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung (RVWZPauschBeitrV)
V. v. 21.12.1998 BGBl. I S. 3831; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147
§ 2 RVWZPauschBeitrV Beitragsberechnung (vom 01.01.2020)
... wie folgt berechnet: 1. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ... x Beitragssatz, 2. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
neugefasst durch B. v. 19.02.2002 BGBl. I S. 754, 1404, 3384; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
§ 166 SGB VI Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter (vom 01.01.2025)
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 6a BesStMG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 jeweils in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, ...

Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 17 BwEinsatzBerStG Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes
... Haushaltsmittel in Höhe eines Drittels der dem Arbeitnehmer zustehenden Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes. Sie erfolgt nur, wenn der Arbeitgeber ...
Artikel 26 BwEinsatzBerStG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
... 1a des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch anzugeben, wenn die Personen Leistungen nach § 5 oder § 8 des Unterhaltssicherungsgesetzes oder Dienstbezüge auf Grund eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art nach § 6 ...
Artikel 28 BwEinsatzBerStG Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
... die als Wehr- oder Zivildienst Leistende versichert sind und Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten, das Arbeitsentgelt, das ...
Artikel 30 BwEinsatzBerStG Änderung der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung
... wie folgt berechnet: 1. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ... x Beitragssatz, 2. für Dienstleistende, die Leistungen nach § 5 oder § 8 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes erhalten und deren beitragspflichtige ...

Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 20 SVReformG Weitere Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 19b dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 8 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 15 Absatz 1" durch die Angabe „§ 27 Absatz 1" ...

Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Artikel 6 WDModG Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes
... 25 Absatz 1 werden die Leistungen nach § 19 von Amts wegen gewährt." 3. § 8 Absatz 2 Nummer 2 wird durch die folgende Nummer 2 ersetzt: „2. Ruhegehälter nach § 27 ... durch den folgenden Absatz 1 ersetzt: „(1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt." 9. Die Anlagen 1 und 2 ... 1 und 2 werden durch die folgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 ) Mindestleistung Dienstgrad  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)
V. v. 09.05.2022 BGBl. I S. 775; aufgehoben durch § 2 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127
Eingangsformel MLAnpV
... Grund des § 8 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 des Unterhaltssicherungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1179) verordnet das ...
§ 1 MLAnpV Höhe der Tagessätze ab dem 28. Mai 2022
... dem 28. Mai 2022 gelten für die Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes die folgenden Tagessätze: Dienstgrad  ...

Mindestleistungsanpassungsverordnung (MLAnpV)
V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 127; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 4 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
Eingangsformel MLAnpV
... Grund des § 8 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 des Unterhaltssicherungsgesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147, 1179) verordnet das Bundesministerium der ...
§ 1 MLAnpV Höhe der Tagessätze ab dem 1. Mai 2024
... dem 1. Mai 2024 gelten für die Mindestleistung nach § 8 Absatz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes die folgenden Tagessätze: Dienstgrad  ...