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Artikel 8d - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Artikel 8d Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 8d wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Dezember 2023 SGB V § 106b, § 129

Das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8c dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach § 106b Absatz 1b wird folgender Absatz 1c eingefügt:

„(1c) Die Verordnung eines Arzneimittels, das zum Zeitpunkt der Verordnung auf der nach § 129 Absatz 2b Satz 1 erstellten Liste geführt wird, gilt als nicht unwirtschaftlich."

2.
§ 129 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Absatz 2a wird folgender Absatz 2b eingefügt:

„(2b) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte kann nach Anhörung des Bundesministeriums für Gesundheit eine Liste für Kinderarzneimittel erstellen, die essentielle Arzneimittel für die Pädiatrie enthält, die möglicherweise einer angespannten Versorgungssituation unterliegen. Die nach Satz 1 erstellte Liste sowie die Änderungen dieser Liste sind vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8, Absatz 2a und dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 können Apotheken bei Nichtverfügbarkeit eines nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels, das auf der nach Satz 1 erstellten Liste geführt wird, dieses gegen ein wirkstoffgleiches in der Apotheke hergestelltes Arzneimittel, auch in einer anderen Darreichungsform, oder gegen ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in einer anderen Darreichungsform ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt austauschen. Absatz 2a Satz 2 und 3 gilt entsprechend."

b)
Absatz 4d Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 4 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

bb)
In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

cc)
Folgende Nummer 6 wird angefügt:

„6.
ein Austausch des nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels nach Absatz 2b erfolgt."



 

Zitierungen von Artikel 8d PflStudStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8d PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflStudStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 8e PflStudStG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 115f des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch Artikel 8d dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 2 ...