Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 92e - Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG)

neugefasst durch B. v. 27.06.1994 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Geltung ab 01.07.1983; FNA: 319-87 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
| |

§ 92e Verpflichtung zur Informationsübermittlung ohne Ersuchen



(1) Nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2023/977 sind Polizei-, Finanz- und Zollbehörden verpflichtet, ohne Ersuchen von ihnen selbst erhobene Informationen einschließlich personenbezogener Daten an die zentrale Kontaktstelle nach Artikel 14 der Richtlinie (EU) 2023/977 oder den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus eigener Initiative zu übermitteln, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Informationen für den anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zweck der Verfolgung von schweren Straftaten im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/977 relevant sein könnten.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 erfolgt unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Übermittlung auch ohne Ersuchen an deutsche Polizei-, Finanz- oder Zollbehörden, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Staatsanwaltschaft zulässig wäre.

(3) § 92b Absatz 1 und die §§ 92c und 92d Absatz 3 finden entsprechende Anwendung.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 92e IRG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2026Artikel 2 Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
vom 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 92e IRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 92e IRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 91 IRG Vorrang des Zehnten Teils (vom 14.02.2026)
... vor, soweit er abschließende Regelungen enthält. (3) Die §§ 92 bis 92h finden auch im Rahmen des Rechtshilfeverkehrs auf die Staaten Anwendung, welche die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 26a BKAG Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977 (vom 14.02.2026)
... der Aufgabe nach § 4 gelten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 die §§ 92 bis 92h des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (2) Eine ...

Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
§ 11 ZollVG Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen (vom 14.02.2026)
... 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen für die in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 39
Artikel 1 InfAustEUG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... der Aufgabe nach § 4 gelten gemäß § 26 Absatz 1 Satz 3 die §§ 92 bis 92h des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. (2) Eine ...
Artikel 2 InfAustEUG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Kontaktstellen § 92d Informationsübermittlung ohne Ersuchen § 92e Verpflichtung zur Informationsübermittlung ohne Ersuchen Unterabschnitt 2 ... (EU) 2023/977 benannt wurden. (4) § 92c ist entsprechend anzuwenden. § 92e Verpflichtung zur Informationsübermittlung ohne Ersuchen (1) Nach Maßgabe ...
Artikel 6 InfAustEUG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes
... 117c bis 117k der Abgabenordnung und für die Verfolgung von Straftaten die §§ 92 bis 92h des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen für die in ...