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§ 96 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 96 Strukturierte Einlagen



Die §§ 63 und 64, mit Ausnahme von § 64 Absatz 2, § 67 Absatz 4, die §§ 68 bis 71, 80 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 7 bis 13, § 81 Absatz 1 bis 4, § 83 Absatz 1 und 2, § 87 Absatz 1 bis 4 und 6 sind auf Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kreditinstitute entsprechend anzuwenden, wenn sie strukturierte Einlagen verkaufen oder über diese beraten.





 

Frühere Fassungen von § 96 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.02.2026Artikel 6 Standortfördergesetz (StoFöG)
vom 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuellvor 03.01.2018früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 96 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 WpHG Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte, in der Finanzportfolioverwaltung oder als Compliance-Beauftragte; Verordnungsermächtigung (vom 10.02.2026)
... oder nicht mehr die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder Absatz 5 erfüllt, kann die Bundesanstalt unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 6 dem ... und die Zuverlässigkeit nach den Absätzen 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , sowie nach Absatz 5 regeln. Das Bundesministerium der Finanzen kann die ...
§ 120 WpHG Bußgeldvorschriften; Verordnungsermächtigung (vom 10.02.2026)
... gilt auch für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kreditinstitute, wenn sie im Sinne des § 96 strukturierte Einlagen verkaufen oder über diese beraten. Absatz 8 Nummer 88 bis 96 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3566; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
§ 21 WpDVerOV Zuverlässigkeit (vom 10.02.2026)
... erforderliche Zuverlässigkeit nach § 87 Absatz 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder nach § 87 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes hat in der Regel nicht, wer in den ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Artikel 6 StoFöG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder nicht mehr die Anforderungen nach den Absätzen 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder Absatz 5 erfüllt, kann die Bundesanstalt unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 6 dem ... und die Zuverlässigkeit nach den Absätzen 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , sowie nach Absatz 5 regeln." bb) Satz 2 wird gestrichen. 18. In ... 1" durch die Angabe „§ 63 Absatz 1, 3 bis 7 und 9" ersetzt. 23. In § 96 wird die Angabe „§ 87 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3, 4 Satz 1 und Absatz 6" durch ...
Artikel 11 StoFöG Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung
... erforderliche Zuverlässigkeit nach § 87 Absatz 1 bis 4, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder nach § 87 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes hat in der Regel nicht, wer in den ...

Verordnung zur Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3810
Artikel 1 WpHGMaAnzVÄndV Änderung der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung
... „§ 87 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3, 4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder § 87 Absatz 5 Satz 1", die Wörter „einer anzeigepflichtigen" durch ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung § 95 Ausnahmen § 96 Strukturierte Einlagen Abschnitt 12 Haftung für falsche und unterlassene ... 1 oder Absatz 3 Satz 1" durch die Wörter „4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder Absatz 5 Satz 1" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „§ ... „Absatz 1 Satz 1, den Absätzen 2, 3, 4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , sowie Absatz 5 Satz 1" ersetzt. ccc) In Nummer 3 wird die Angabe „Absatz ... 1 sowie der §§ 69, 70 und 82" ersetzt. 97. Nach § 95 wird folgender § 96 eingefügt: „§ 96 Strukturierte Einlagen Die §§ ... ersetzt. 97. Nach § 95 wird folgender § 96 eingefügt: „ § 96 Strukturierte Einlagen Die §§ 63 und 64, mit Ausnahme von § 64 Absatz ... gilt auch für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kreditinstitute, wenn sie im Sinne des § 96 strukturierte Einlagen verkaufen oder über diese beraten. Absatz 8 Nummer 88 bis 96 und 98 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV)
V. v. 21.12.2011 BGBl. I S. 3116; aufgehoben durch Artikel 63 Nr. 2 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
§ 6 WpHGMaAnzV Zuverlässigkeit (vom 03.01.2018)
... nach § 87 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, 3, 4 Satz 1, jeweils auch in Verbindung mit § 96 , oder § 87 Absatz 5 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes hat in der Regel nicht, wer in den ...