§ 9 Ämter der Laufbahnen
(1)
1Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage
1. 2Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst können die Amtsbezeichnungen des Auswärtigen Dienstes verliehen werden.
(2) Die Ämter der Bundesbesoldungsordnung A sind regelmäßig zu durchlaufen.
Frühere Fassungen von § 9 BLV
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Zitierungen von § 9 BLV
interne Verweise§ 56 BLV Folgeänderungen ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 4 Nr. 7" durch die Angabe „§ 4 Nummer 6" ersetzt. 4. In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. § 9 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 25 ... 4 Nr. 4" durch die Angabe „§ 4 Nummer 3" ersetzt. 3. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 5 und 6 der Bundeslaufbahnverordnung" ... Angabe „§ 17 Absatz 6 des Bundesbeamtengesetzes" ersetzt. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 31 Abs. 2 und 3 Satz 1 der ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 20 Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... 2 wird aufgehoben. c) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2. 2. In § 9 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 25 Abs. 6 der Bundeslaufbahnverordnung" durch ... Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist" eingefügt. 8. § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „§ 33 ...
Zitat in folgenden NormenBundesbanklaufbahnverordnung (BBankLV)
V. v. 06.08.2010 BGBl. I S. 1142
Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 16.08.2021 BGBl. I S. 3582
Kriminallaufbahnverordnung (KrimLV)
V. v. 18.09.2009 BGBl. I S. 3042; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.09.2020 BGBl. I S. 1988
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 316
Artikel 1 1. BLVÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung ... vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) wird wie folgt geändert: 1. Dem § 9 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Für die Dauer einer ... ersetzt. 13. Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1) Nr. Laufbahngruppe Zu den ...
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