(2) Die Abschlussprüfung wird schriftlich in folgenden Prüfungsbereichen durchgeführt:
- 1.
- „Verwaltungsbetriebswirtschaft" mit 135 Minuten Prüfungszeit,
- 2.
- „Personalwesen" mit 120 Minuten Prüfungszeit,
- 3.
- „Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren" mit 120 Minuten Prüfungszeit und
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde" mit 90 Minuten Prüfungszeit.
(3) 1Nach dem schriftlichen Teil der Abschlussprüfung wird der praktische Teil im Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung" mit 45 Minuten Prüfungszeit durchgeführt. 2Hiervon entfallen bei jedem Prüfling 25 Minuten auf die Bearbeitung der praktischen Aufgabe und 20 Minuten auf das Prüfungsgespräch.