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Artikel 9a - Arbeitsschutzkontrollgesetz (ArbSchKonG k.a.Abk.)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334 (Nr. 67); Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 11
15 Änderungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 4 Vorschriften zitiert
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Artikel 9a Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Nach § 20 Absatz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2880) geändert worden ist, wird folgender Absatz 1a eingefügt:
- „(1a) Zu nach dem 1. Januar 2023 durchgeführten Betriebsbesichtigungen und deren Ergebnissen übermitteln die Unfallversicherungsträger an die für die besichtigte Betriebsstätte zuständige Arbeitsschutzbehörde im Wege elektronischer Datenübertragung folgende Informationen:
- 1.
- Name und Anschrift des Betriebs,
- 2.
- Anschrift der besichtigten Betriebsstätte, soweit nicht mit Nummer 1 identisch,
- 3.
- Kennnummer zur Identifizierung,
- 4.
- Wirtschaftszweig des Betriebs,
- 5.
- Datum der Besichtigung,
- 6.
- Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Besichtigung,
- 7.
- Vorhandensein einer betrieblichen Interessenvertretung,
- 8.
- Art der sicherheitstechnischen Betreuung,
- 9.
- Art der betriebsärztlichen Betreuung,
- 10.
- Bewertung der Arbeitsschutzorganisation einschließlich
- a)
- der Unterweisung,
- b)
- der arbeitsmedizinischen Vorsorge und
- c)
- der Ersten Hilfe und sonstiger Notfallmaßnahmen,
- 11.
- Bewertung der Gefährdungsbeurteilung einschließlich
- a)
- der Ermittlung von Gefährdungen und Festlegung von Maßnahmen,
- b)
- der Prüfung der Umsetzung der Maßnahmen und ihrer Wirksamkeit und
- c)
- der Dokumentation der Gefährdungen und Maßnahmen,
- 12.
- Verwaltungshandeln in Form von Feststellungen, Anordnungen oder Bußgeldern.
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Zitierungen von Artikel 9a Arbeitsschutzkontrollgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9a ArbSchKonG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ArbSchKonG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 11 ArbSchKonG Inkrafttreten
... in Kraft. Die Artikel 3 und 9 treten am 1. April 2021 in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c und Artikel 9a treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Artikel 3a tritt am 1. April 2024 in Kraft. Die Artikel 9c und ...
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