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Anlage 1 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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Anlage 1 (zu den §§ 4 und 5) Sektoren


Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats (Common Reporting Format - CRF) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von Artikel 26 Absatz 7 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung.

SektorenBeschreibung der Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats
(Common Reporting Formats - CRF)
Quellkategorie
CRF
1. Energiewirtschaft Verbrennung von Brennstoffen in der Energiewirtschaft; 1.A.1
Pipelinetransport (übriger Transport); 1.A.3.e
Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen 1.B
2. Industrie Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe
und in der Bauwirtschaft;
1.A.2
Industrieprozesse und Produktverwendung; 2
CO2-Transport und -Lagerung 1.C
3. Gebäude Verbrennung von Brennstoffen in:  
Handel und Behörden; 1.A.4.a
Haushalten.1.A.4.b
Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Verbrennung
von Brennstoffen (insbesondere in militärischen Einrichtungen)
1.A.5
4. Verkehr Transport (ziviler inländischer Luftverkehr; Straßenverkehr;
Schienenverkehr; inländischer Schiffsverkehr) ohne Pipeline-
transport
1.A.3.a; 1.A.3.b;
1.A.3.c; 1.A.3.d
5. Landwirtschaft Landwirtschaft;3
Verbrennung von Brennstoffen in Land- und Forstwirtschaft
und in der Fischerei
1.A.4.c
6. Abfallwirtschaft und
Sonstiges
Abfall und Abwasser; 5
Sonstige6
7. Landnutzung,
Landnutzungsänderung
und Forstwirtschaft
Wald, Acker, Grünland, Feuchtgebiete, Siedlungen; Holz-
produkte; Änderungen zwischen Landnutzungskategorien
4




 

Zitierungen von Anlage 1 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 KSG Begriffsbestimmungen
...  8. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft: der in Anlage 1 Nummer 7 definierte Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft; für diesen ...
§ 4 KSG Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung (vom 31.08.2021)
... Die Emissionsquellen der einzelnen Sektoren und deren Abgrenzung ergeben sich aus Anlage 1 . Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach ... nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Zuordnung von Emissionsquellen zu den Sektoren in Anlage 1 zu ändern, sofern dies zur Sicherstellung der einheitlichen internationalen Berichterstattung ...
§ 5 KSG Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung
... Das Umweltbundesamt erstellt die Daten der Treibhausgasemissionen in den Sektoren nach Anlage 1 (Emissionsdaten) für das zurückliegende Kalenderjahr (Berichtsjahr), beginnend mit dem ...