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Anlage 2 - Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2513 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Geltung ab 18.12.2019; FNA: 2129-64 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030



Jahresemissionsmenge in
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent
20202021202220232024202520262027202820292030
Energiewirtschaft280 257       108
Industrie186182177172165157149140132125118
Gebäude11811310810297928782777267
Verkehr1501451391341281231171121059685
Landwirtschaft7068676665636261595756
Abfallwirtschaft und Sonstiges 99887766554




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Frühere Fassungen von Anlage 2 KSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 31.08.2021Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
vom 18.08.2021 BGBl. I S. 3905

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 KSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 KSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KSG Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung (vom 31.08.2021)
... 1. Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2 . Im Sektor Energiewirtschaft sinken die Treibhausgasemissionen zwischen den angegebenen ... angegebenen Jahresemissionsmengen möglichst stetig. Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren in Anlage 2 mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Diese ...
§ 5 KSG Emissionsdaten, Verordnungsermächtigung
... die Angabe für jeden Sektor, ob die Emissionsdaten die Jahresemissionsmengen nach Anlage 2 über- oder unterschreiten, 2. die Jahresemissionsmengen der einzelnen Sektoren ...
§ 7 KSG Durchführungsvorschriften zur Europäischen Klimaschutzverordnung
... Einhaltung und die Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen der Sektoren nach Anlage 2 im jeweils zurückliegenden Kalenderjahr und seit dem Jahr 2021, 2. eine ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)
B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
... jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4) ... c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ... 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in Verbindung mit Anlage 2 " gestrichen. b) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Zudem ... oder Beschaffung zugrunde zu legen." bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4) Zulässige ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030  ...