Anlage 27 - Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV)

Artikel 1 V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 9500-1-6 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Kleinschifferzeugnis


Anlage 27 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(siehe Anlageband zu BGBl. 2021 I Nr. 81 - PDF)


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts V. v. 22. September 2022 BGBl. I S. 1518 m.W.v. 30. September 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 27 BinSchPersV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.09.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
vom 22.09.2022 BGBl. I S. 1518

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 27 BinSchPersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 27 BinSchPersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchPersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 78 BinSchPersV Erteilung des Befähigungszeugnisses für Schiffsführer und Schiffsführerinnen (vom 14.04.2023)
... nach dem Muster in Anlage 26, 5. das Kleinschifferzeugnis nach dem Muster in Anlage 27 . (4) Bis zum Erhalt des endgültigen Zeugnisses nach Absatz 3 Nummer 1 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung
...  „Anlage 3 (zu § 17 Absatz 6 Nummer 1)". k) Die Angabe zu Anlage 27 wird wie folgt gefasst: „Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster ... 1)". k) Die Angabe zu Anlage 27 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 27 (zu § 78 Absatz 3 Nummer 5) Muster Kleinschifferzeugnis". l) Die Angabe zu ... sowie die Durchführung der Lehrgänge zu prüfen." 77. In Anlage 27 wird in der Überschrift vor dem Wort „Kleinschifferzeugnis" das Wort ...


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