Anlage 2 - Besondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)

V. v. 23.08.2021 BGBl. I S. 3920 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 140
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-17 Verwaltungsgebühren
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Anlage 2 Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts


Anlage 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Vorbemerkungen:

1.
Die Festlegung der besonderen pauschalen Stundensätze des Auswärtigen Amts beruht auf den Vorgaben der Anlage 2 AGebV in der ab 18. Februar 2021 gültigen Fassung (einschließlich Sacheinzelkosten und Gemeinkostenzuschlag).

2.
Wenn Dienstreisen als Auslagen abzurechnen sind, muss der Stundensatz für Entsandte um 0,86 Euro und für lokal Beschäftigte/Honorarkonsularbeamte um 0,59 Euro gekürzt werden.

3.
1Die Orte, an denen sich die AVs des Bundes befinden, sind gemäß § 53 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit der Auslandszuschlagsverordnung in insgesamt 20 Zonenstufen eingeteilt. 2Die Besoldung der entsandten Angehörigen des Auswärtigen Dienstes ist von der Zonenstufe abhängig.

Zonen-
stufe
einfacher Dienst
bzw. vergleichbarer
einfacher Dienst
mittlerer Dienst
bzw. vergleichbarer
mittlerer Dienst
gehobener Dienst
bzw. vergleichbarer
gehobener Dienst
höherer Dienst
bzw. vergleichbarer
höherer Dienst
Lokal Beschäftigte/
Honorarkonsular-
beamte
Inland73,5082,03105,42126,04-
188,2599,45120,15154,8670,89
290,37102,22124,47160,3080,51
391,98103,99126,45162,5986,04
493,60105,75128,43164,8879,28
595,22107,52130,40167,1758,56
696,84109,29132,38169,4767,43
798,45111,05134,36171,7681,34
8100,07112,81136,33174,0572,08
9101,68114,58138,31176,3456,18
10103,30116,34140,29178,6248,47
11104,91118,11142,26180,9167,27
12106,53119,87144,24183,2058,58
13108,13121,63146,21185,4953,80
14109,74123,40148,18187,7847,27
15111,36125,16150,16190,0749,03
16112,97126,93152,14192,3640,68
17114,59128,69154,12194,6540,06
18116,20130,46156,10196,9449,02
19117,83132,22158,08199,2347,54
20119,44133,99160,05201,5243,74



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA V. v. 4. Juni 2025 BGBl. 2025 I Nr. 140 m.W.v. 1. Juli 2025

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Frühere Fassungen von Anlage 2 AABGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2025Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA
vom 04.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 140

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 AABGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 AABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AABGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AABGebV Zeitgebühr
... nach dem Abrechnungsbogen in Anlage 3. Dieser Berechnung sind die in Anlage 2 bestimmten besonderen pauschalen Stundensätze zugrunde zu ...
Anlage 1 AABGebV Gebühren- und Auslageverzeichnis (vom 01.07.2025)
... Reisezeiten sowie Wartezeiten am Ort des Dienstgeschäfts, gemäß Anlage 2 . in tatsächlich entstandener Höhe ... kosten, Reisezeiten sowie Wartezeiten am Ort des Dienstgeschäfts, gemäß Anlage 2 . in tatsächlich entstandener Höhe 12 In ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA
V. v. 04.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 140
Artikel 1 1. AABGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung AA
... vom 23. August 2021 (BGBl. I S. 3920) wird wie folgt geändert: Die Anlagen 1 und 2 werden durch die folgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 ... wie folgt geändert: Die Anlagen 1 und 2 werden durch die folgenden Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 Gebühren- und Auslageverzeichnis  ... Reisezeiten sowie Wartezeiten am Ort des Dienstgeschäfts, gemäß Anlage 2 . in tatsächlich entstandener Höhe  ... kosten, Reisezeiten sowie Wartezeiten am Ort des Dienstgeschäfts, gemäß Anlage 2 . in tatsächlich entstandener Höhe 12 In ... tatsächlich entstandener Höhe Anlage 2 Besondere pauschale Stundensätze des Auswärtigen Amts Vorbemerkungen: ...


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