Die Ermittlung eines Erweiterungsfaktors nach §
10 erfolgt nach der folgenden Formel:
Für die Spannungsebenen Mittelspannung und Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Leitungsnetze unabhängig von Druckstufen (Gas) ist:
(Formel BGBl. I 2007 S. 2542)
EF
t,Ebene i = 1 + 1 / 2 * max ( ( F
t,i - F
0,i ) / F
0,i;0 ) + 1 / 2 * max ( ( AP
t,i - AP
0,i ) / AP
0,i;0 )
Für die Umspannebenen Hochspannung/Mittelspannung und Mittelspannung/ Niederspannung (Strom) oder die Ebene der Gesamtheit aller Regelanlagen unabhängig von der Druckstufe (Gas) ist:
(Formel BGBl. I 2007 S. 2542)
EF
t,Ebene i = 1 + max ( ( L
t,i - L
0,i ) / L
0,i;0 )
Dabei ist:
EFt,Ebene i | Erweiterungsfaktor der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulie- rungsperiode. |
Ft,i | Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. |
F0,i | Fläche des versorgten Gebietes der Ebene i im Basisjahr. |
APt,i | Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungsperiode. |
AP0,i | Anzahl der Anschlusspunkte in der Ebene i im Basisjahr. |
Lt,i | Höhe der Last in der Ebene i im Jahr t der jeweiligen Regulierungs- periode. |
L0,i | Höhe der Last in der Ebene i im Basisjahr. |
Der Erweiterungsfaktor für das gesamte Netz ist der gewichtete Mittelwert über alle Netzebenen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts
V. v. 14.08.2013 BGBl. I S. 3250
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147