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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.04.2026
Anlage 2 - Bachelor-Professional-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung (BAProNotFPrV)
V. v. 03.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 205, 307
Geltung ab 01.04.2026; FNA: 806-22-6-90 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.04.2026; FNA: 806-22-6-90 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 15) Zeugnisinhalte
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Teil A - Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsprüfungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich
- 1.
- Benennung der Prüfungsteile,
- 2.
- Bewertung des Prüfungsteils „Liegenschafts- und Grundbuchrecht",
- 3.
- Bewertung des Prüfungsteils „Familien- und Erbrecht sowie Internationales Privatrecht",
- 4.
- Bewertung des Prüfungsteils „Handels- und Gesellschaftsrecht",
- 5.
- Bewertung des Prüfungsteils „Büroorganisation",
- 6.
- Bewertung des Prüfungsteils „Führung und Zusammenarbeit",
- 7.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 8.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 9.
- die Gesamtnote in Worten und
- 10.
- Befreiungen nach § 14.
Zitierungen von Anlage 2 BAProNotFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BAProNotFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BAProNotFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 BAProNotFPrV Zeugnisse
... der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und in Worten anzugeben. (3) ...
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