Anlage 2 (zu Teil 5) Stilllegungszeitpunkte Braunkohleanlagen
Anlagen- betreiber | Blockname | Wahlrecht | BNetzA-Nr. | MWel (netto) | Datum der Überführung in die Zeitlich gestreckte Stilllegung („Überführungs- zeitpunkt") | Endgültiges Stilllegungsdatum („Stilllegungs- zeitpunkt")
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RWE Power | Niederaußem D | - | BNA0705 | 297 | - | 31. Dezember 2020
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RWE Power | Niederaußem C | - | BNA0712 | 295 | - | 31. Dezember 2021
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RWE Power | Neurath B | - | BNA0697 | 294 | - | 31. Dezember 2021
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RWE Power | Weisweiler E oder F | Wahlrecht: Weisweiler E/F | BNA1025 oder BNA1026 | 321 | - | 31. Dezember 2021
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RWE Power | Neurath A | - | BNA0696 | 294 | - | 1. April 2022
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RWE Power | Frechen/Wachtberg (Brikettierung) | - | BNA0292 | 120 (von 176) | - | 31. Dezember 2022
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RWE Power | Neurath D | - | BNA0699 | 607 | - | 31. Dezember 2022
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RWE Power | Neurath E | - | BNA0700 | 604 | - | 31. Dezember 2022
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RWE Power | Weisweiler F oder E | Wahlrecht: Weisweiler E/F | BNA1026 oder BNA1025 | 321 | - | 1. Januar 2025
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LEAG KW | Jänschwalde A | - | BNA0785 | 465 | 31. Dezember 2025 | 31. Dezember 2028
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LEAG KW | Jänschwalde B | - | BNA0786 | 465 | 31. Dezember 2027 | 31. Dezember 2028
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RWE Power | Weisweiler G oder H | Wahlrecht: Weisweiler G/H | BNA1027 oder BNA1028 | 663 oder 656 | - | 1. April 2028
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LEAG KW | Jänschwalde C | - | BNA0787 | 465 | - | 31. Dezember 2028
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LEAG KW | Jänschwalde D | - | BNA0788 | 465 | - | 31. Dezember 2028
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RWE Power | Weisweiler H oder G | Wahlrecht: Weisweiler G/H | BNA1028 oder BNA1027 | 656 oder 663 | - | 1. April 2029
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LEAG KW | Boxberg N | - | BNA0122 | 465 | - | 31. Dezember 2029
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LEAG KW | Boxberg P | - | BNA0123 | 465 | - | 31. Dezember 2029
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RWE Power | Niederaußem G oder H | Wahlrecht: Niederaußem G/H | BNA0708 oder BNA0707 | 628 oder 648 | - | 31. Dezember 2029
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RWE Power | Niederaußem H oder G | Wahlrecht: Niederaußem G/H | BNA0707 oder BNA0708 | 648 oder 628 | 31. Dezember 2029 | 31. Dezember 2033
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Saale Energie | Schkopau A | - | BNA0878 | 450 | - | 31. Dezember 2034
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Saale Energie | Schkopau B | - | BNA0879 | 450 | - | 31. Dezember 2034
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LEAG KW | Lippendorf R | - | BNA0115 | 875 | - | 31. Dezember 2035
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EnBW | Lippendorf S | - | BNA0116 | 875 | - | 31. Dezember 2035
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RWE Power | Niederaußem K | - | BNA0709 | 944 | - | 31. Dezember 2038
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RWE Power | Neurath F (BoA 2) | - | BNA1401a | 1060 | - | 31. Dezember 2038
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RWE Power | Neurath G (BoA 3) | - | BNA1401b | 1060 | - | 31. Dezember 2038
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LEAG KW | Schwarze Pumpe A | - | BNA0914 | 750 | - | 31. Dezember 2038
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LEAG KW | Schwarze Pumpe B | - | BNA0915 | 750 | - | 31. Dezember 2038
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LEAG KW | Boxberg R | - | BNA1404 | 640 | - | 31. Dezember 2038
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LEAG KW | Boxberg Q | - | BNA0124 | 857 | - | 31. Dezember 2038
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 3 KVBG Begriffsbestimmungen (vom 10.12.2020) ... zur Erzeugung von elektrischer Energie durch den Einsatz von Braunkohle; wobei jedenfalls die in Anlage 2 aufgeführten Anlagen Braunkohleanlagen in diesem Sinne sind; im Übrigen gilt die ...
§ 4 KVBG Zielniveau und Zieldaten (vom 10.12.2020) ... jeweils die Summe der Nettonennleistung der Braunkohleanlagen abgezogen wird, die nach Teil 5 und Anlage 2 sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 49 zum Ablauf des Kalenderjahrs, in dem ... von Braunkohle am Strommarkt erzeugen dürfen. Braunkohle-Kleinanlagen, die nicht in Anlage 2 aufgeführt sind, werden bei der Ermittlung der verbleibenden Nettonennleistung der ...
§ 40 KVBG Stilllegung von Braunkohleanlagen (vom 01.01.2021) ... gemäß den Zielen in den §§ 2 und 4 legen die Anlagenbetreiber ihre in der Anlage 2 aufgelisteten Braunkohleanlagen spätestens bis zu dem in der Anlage 2 für die jeweilige ... ihre in der Anlage 2 aufgelisteten Braunkohleanlagen spätestens bis zu dem in der Anlage 2 für die jeweilige Braunkohleanlage als endgültiges Stilllegungsdatum vermerkten ... still und überführen sie vorher in eine Zeitlich gestreckte Stilllegung, sofern dies in Anlage 2 für diese Braunkohleanlage vorgesehen ist, zu dem dort genannten Zeitpunkt ... die Braunkohleanlage auch entsprechend früher endgültig stillgelegt wird, so dass der in Anlage 2 für diese Braunkohleanlage vorgesehene Zeitraum in der gestreckten Stilllegung nicht ...
§ 41 KVBG Wahlrechte im Stilllegungspfad (vom 01.01.2021) ... In den in Anlage 2 in der Spalte „Wahlrecht" genannten Fällen hat der jeweilige Anlagenbetreiber ein ... Weisweiler G und Niederaußem G in Bezug auf das jeweilige Wahlrecht zum früheren des in Anlage 2 für das Wahlrecht genannten Stilllegungszeitpunkts endgültig stillgelegt. Der ...
§ 42 KVBG Netzreserve (vom 01.01.2021) ... die endgültige Stilllegung einer Braunkohleanlage zu dem Stilllegungszeitpunkt oder soweit in Anlage 2 vorgesehen die Überführung einer Braunkohleanlage in die Zeitlich gestreckte Stilllegung ...
§ 44 KVBG Entschädigung für die Stilllegung von Braunkohleanlagen ... Stilllegung von Braunkohleanlagen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029 nach Anlage 2 hat die RWE Power AG Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe eines Nominalbetrages von ... näher konkretisiert. (3) Werden eine oder mehrere Braunkohleanlagen vor den in Anlage 2 für die jeweilige Braunkohleanlage genannten Stilllegungszeitpunkten stillgelegt, verbleibt ...
§ 45 KVBG Auszahlungsmodalitäten (vom 01.01.2021) ... vor dem 31. Dezember 2025 aufgrund der Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung nach Anlage 2 zusätzliche Einzahlungen in die Zweckgesellschaften Brandenburg oder Sachsen geltend machen, ...
§ 47 KVBG Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung (vom 01.01.2021) ... in den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird bezüglich der Stilllegung der Braunkohleanlagen nach Anlage 2 auch geprüft, ob der Stilllegungszeitpunkt für die Braunkohleanlagen nach dem Jahr 2030 ... Jahre vorgezogen und damit auch das Abschlussdatum 2035 erreicht werden kann, ohne dabei den nach Anlage 2 für eine Braunkohleanlage vorgesehenen Zeitraum in der Zeitlich gestreckten Stilllegung zu ... Stilllegung überführt werden sollte, abweichend von § 40 Absatz 1 und 2 sowie der Anlage 2 die betreffende Braunkohleanlage spätestens bis zum 31. Dezember 2029 endgültig ...
§ 50 KVBG Zeitlich gestreckte Stilllegung (vom 01.01.2021) ... Braunkohleanlagen werden, sofern und solange dies nach § 40 in Verbindung mit Anlage 2 vorgesehen ist, vorläufig stillgelegt und damit in eine zeitlich gestreckte Stilllegung ... in der Zeitlich gestreckten Stilllegung stehen jeweils ab dem nach § 40 in Verbindung mit Anlage 2 maßgeblichen Tag der vorläufigen Stilllegung bis zu ihrer endgültigen Stilllegung ...
§ 51 KVBG Verbot der Kohleverfeuerung (vom 10.12.2020) ... Braunkohleanlage mit einer Nettonennleistung von mehr als 150 Megawatt gemäß Teil 5 und Anlage 2 sowie dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 49 endgültig stillgelegt werden, ... von mehr als 150 Megawatt zum endgültigen Stilllegungszeitpunkt gemäß Anlage 2 und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 49; im Fall einer Wahlmöglichkeit ...
Anlage 3 KVBG (zu § 50) Vergütung Zeitlich gestreckte Stilllegung (vom 01.01.2021) ... Jahr der Überführung in die Zeitlich gestreckte Stilllegung zum 31. Dezember wie in Anlage 2 , t das jeweilige Jahr der Zeitlich gestreckten Stilllegung, das sich jeweils ... auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ...
Zitat in folgenden NormenKraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2020)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
§ 7c KWKG 2020 Kohleersatzbonus (vom 01.01.2021) ... nach Teil 3 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes abgegeben wurde, 2. die in Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes genannt ist oder 3. die über eine elektrische KWK-Leistung verfügt, die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenKohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 4 KAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... dass sich der Kalendertag für die vorläufige und endgültige Stilllegung aus der Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ergibt. Absatz 5 ist auf diese Erzeugungsanlagen mit der Maßgabe anzuwenden, dass die ... Jahr der Überführung in die Sicherheitsbereitschaft zum 31. Dezember gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes , t das jeweilige Jahr der Sicherheitsbereitschaft, das sich jeweils auf ... auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 22 EEG2021-EG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ... (1) Braunkohleanlagen werden, sofern und solange dies nach § 40 in Verbindung mit Anlage 2 vorgesehen ist, vorläufig stillgelegt und damit in eine zeitlich gestreckte Stilllegung ... in der Zeitlich gestreckten Stilllegung stehen jeweils ab dem nach § 40 in Verbindung mit Anlage 2 maßgeblichen Tag der vorläufigen Stilllegung bis zu ihrer endgültigen Stilllegung ... des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle" eingefügt. 8. In Anlage 2 wird das Wort „Sicherheitsbereitschaft" durch die Wörter „Zeitlich ... Jahr der Überführung in die Zeitlich gestreckte Stilllegung zum 31. Dezember wie in Anlage 2 , t das jeweilige Jahr der Zeitlich gestreckten Stilllegung, das sich ... auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum Datum der endgültigen Stilllegung gemäß Anlage 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes ...
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