Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030
Jahresemissionsmenge in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | 2030
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Energiewirtschaft | 280 | | 257 | | | | | | | | 108
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Industrie | 186 | 182 | 177 | 172 | 165 | 157 | 149 | 140 | 132 | 125 | 118
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Gebäude | 118 | 113 | 108 | 102 | 97 | 92 | 87 | 82 | 77 | 72 | 67
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Verkehr | 150 | 145 | 139 | 134 | 128 | 123 | 117 | 112 | 105 | 96 | 85
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Landwirtschaft | 70 | 68 | 67 | 66 | 65 | 63 | 62 | 61 | 59 | 57 | 56
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Abfallwirtschaft und Sonstiges | 9 | 9 | 8 | 8 | 7 | 7 | 6 | 6 | 5 | 5 | 4
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interne Verweise§ 4 KSG Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung (vom 31.08.2021) ... 1. Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2 . Im Sektor Energiewirtschaft sinken die Treibhausgasemissionen zwischen den angegebenen ... angegebenen Jahresemissionsmengen möglichst stetig. Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele ... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Jahresemissionsmengen der Sektoren in Anlage 2 mit Wirkung zum Beginn des jeweils nächsten Kalenderjahres zu ändern. Diese ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 - (zu § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 i. V. m. Anlage 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes)B. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1720
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes ... jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung". c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „Anlage 2 (zu § 4) ... c) Die Angabe zu Anlage 2 wird durch die folgenden Angaben ersetzt: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 ... 6 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der ... einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die ... geändert: a) In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „in Verbindung mit Anlage 2 " gestrichen. b) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Zudem ... oder Beschaffung zugrunde zu legen." bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 4) Zulässige ... bb) Satz 2 wird aufgehoben. 10. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 ...
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