Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 3, § 9 Satz 1) Geltungsbereich, Allgemeine Schutzgebiete, Besondere Schutzgebiete
interne Verweise§ 3 NordSBefV Räumlicher Geltungsbereich, Gebietsbestimmungen ... die Allgemeinen Schutzgebiete und die Besonderen Schutzgebiete bestimmen sich entsprechend nach Anlage 2 . Von dem räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung ist der Geltungsbereich des ... Monaten nach Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen. ...
§ 4 NordSBefV Begriffsbestimmungen ... der jeweils in § 2 Nummer 1 bis 3 genannten landesrechtlichen Vorschriften entsprechen und in Anlage 2 Abschnitt 2 bestimmt sind; 4. Besonderes Schutzgebiet: Teile der Bundeswasserstraße, die nach ... bestimmt sind; 4. Besonderes Schutzgebiet: Teile der Bundeswasserstraße, die nach Anlage 2 Abschnitt 3 bestimmt sind; 5. Schutzzeiten: Kalendermäßig festgelegte Zeiten, die in ... 3 bestimmt sind; 5. Schutzzeiten: Kalendermäßig festgelegte Zeiten, die in Anlage 2 Abschnitt 3 bestimmt sind; 6. Schutzgebiets-Wasserwanderweg: eine Route für ...
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