Anlage 33 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung und anderer Vorschriften des Binnenschifffahrtsrechts
V. v. 22.09.2022 BGBl. I S. 1518
Artikel 1 1. BinSchPersVuaÄndV Änderung der Binnenschiffspersonalverordnung ... gefasst: „Anlage 30 (zu § 89 Absatz 1)". m) Die Angabe zu Anlage 33 wird wie folgt gefasst: „Anlage 33 (weggefallen)". 2. § 2 ... 1)". m) Die Angabe zu Anlage 33 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 33 (weggefallen) ". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 24 wird das ... 89)" durch die Wörter „(zu § 89 Absatz 1)" ersetzt. 79. Anlage 33 wird ...
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