Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
|

Anlage 3 (zu § 12 Absatz 1) Für die Eröffnung eines Veräußerungs- oder Handelskontos zu übermittelnde Angaben


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

Zusätzlich zu den Angaben gemäß Anlage 2 sind folgende weitere Angaben und Dokumente erforderlich:

1.
Wenn die Kontoeröffnung von einer juristischen Person oder Personengesellschaft beantragt wird:

a)
Eintragungsnachweis der juristischen Person oder Personengesellschaft, sofern der Antragsteller nicht in einem deutschen Handelsregister registriert ist,

b)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,

c)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden,

d)
Name, Vorname und Geburtsdatum des wirtschaftlich Berechtigten der juristischen Person oder Personengesellschaft im Sinne von Artikel 3 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 73), die zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2018/843 (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 43) geändert worden ist, einschließlich der Art und des Umfangs des wirtschaftlichen Interesses oder der vom wirtschaftlich Berechtigten ausgeübten Kontrolle,

e)
Liste der Geschäftsführer,

f)
Kopie des Jahresberichts oder der letzten geprüften Bilanz oder, sofern keine geprüfte Bilanz vorliegt, der Bilanz mit Stempel der Steuerbehörde oder Bestätigung des Wirtschaftsprüfers,

g)
Dokumente zum Nachweis der Eintragung des Geschäftssitzes des Kontoinhabers, sofern dies aus den gemäß Buchstabe a vorgelegten Dokumenten nicht klar hervorgeht,

h)
Führungszeugnis der vertretungsberechtigten natürlichen Person, die für den Antragsteller die Kontoeröffnung beantragt, und

i)
Führungszeugnis des wirtschaftlich Berechtigten oder des Geschäftsführers des Antragstellers.

2.
Wenn die Kontoeröffnung von einer natürlichen Person beantragt wird:

a)
Nachweis, dass der Antragsteller in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums Inhaber eines offenen Bankkontos ist,

b)
Führungszeugnis der natürlichen Person,

c)
Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass und

d)
Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz des Antragstellers bestätigt, sofern der ständige Wohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe c ersichtlich ist.

Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 3 BEHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BEHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 BEHV Eröffnung von Konten
... eines Veräußerungs- oder Handelskontos die Angaben gemäß Anlage 2 und Anlage 3 Nummer 1 Buchstabe a bis e oder, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, Anlage 3 Nummer 2. Sofern ... Anlage 3 Nummer 1 Buchstabe a bis e oder, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist, Anlage 3 Nummer 2 . Sofern es zur Feststellung der Identität und Legitimität des Antragstellers ... oder Handelskontos zusätzlich die Übermittlung von Angaben gemäß Anlage 3 Nummer 1 Buchstabe f bis i . Enthält ein Antrag auf Kontoeröffnung nicht die vollständigen ... und richtig sind, ist abweichend von Satz 2 die Übermittlung von Angaben gemäß Anlage 3 und Anlage 4 durch den Antragsteller an die zuständige Behörde nicht erforderlich. ...
§ 30 BEHV Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
... Personen erforderliche personenbezogene Daten: 1. Name und Vorname nach den Anlagen 2, 3 , 4 und 5 zu dieser Verordnung; 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des ... 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments nach den Anlagen 2, 3 , 4 und 5 zu dieser Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den ... 5 zu dieser Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den Anlagen 2, 3 , 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser ... nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3 , 4 und 5 zu dieser Verordnung; 5. Kontaktinformationen nach den Anlagen 2 und 5 zu ... die Inhaberschaft über ein offenes Bankkonto im Europäischen Wirtschaftsraum nach den Anlagen 3 und 4 zu dieser Verordnung; 7. Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes ... zu dieser Verordnung; 7. Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes nach den Anlagen 3 , 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu ... nach den Anlagen 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu dieser Verordnung; 9. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Anlagen 2, 3 ... 3 und 5 zu dieser Verordnung; 9. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Anlagen 2, 3 und 4 zu dieser Verordnung. (2) Die zuständige Behörde ist befugt, im ...
Anlage 1 BEHV (zu § 10 Absatz 2) Kontoarten
...  §§ 11 bis 18, 21 bis 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 Löschungskonto Eröffnung ohne Antrag durch ... 11 bis 18, 20 bis 22, 24 und 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5  ...