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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

Anlage 3 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 860-9-4 Sozialgesetzbuch
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Anlage 3 (zu den §§ 14 und 28) Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen


Anlage 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

1.
Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt. Die entsprechenden Informationen umfassen eine Beschreibung der geltenden Anforderungen und decken, soweit für die Bewertung von Belang, die Gestaltung und die Durchführung der Dienstleistung ab. Neben den Anforderungen an die Verbraucherinformation nach Artikel 246 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten die Informationen, soweit anwendbar, jedenfalls folgende Elemente:

a)
eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format;

b)
Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind;

c)
eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;

d)
die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.

2.
Um den Anforderungen gemäß Nummer 1 dieser Anlage zu entsprechen, kann der Dienstleistungserbringer die harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, vollständig oder in Teilen anwenden.



 

Zitierungen von Anlage 3 BFSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BFSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 BFSG Pflichten des Dienstleistungserbringers
... Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt und 2. er die Informationen nach Anlage 3 Nummer 1 erstellt hat und diese Informationen für die Allgemeinheit in barrierefreier Form zugänglich ...
§ 30 BFSG Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
...  (2) Eine formale Nichtkonformität liegt vor, wenn die notwendigen Informationen nach Anlage 3 nicht oder nicht vollständig erstellt wurden oder die Informationen für die ...
Anlage 1 BFSG (zu § 28) Überwachung von Dienstleistungen
... oder den Angaben zur Barrierefreiheit nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Anlage 3 ; dd) beispielhaft ausgewählte Seiten mit einem deutlich anderen Erscheinungsbild ...