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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025

Anlage 4 - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 28.06.2025, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 860-9-4 Sozialgesetzbuch
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Anlage 4 (zu den §§ 17, 21 und 28) Kriterien für die Beurteilung der unverhältnismäßigen Belastung


Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

Kriterien für die Beurteilung und für die Dokumentation der Beurteilung sind:

1.
Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zu den Gesamtkosten (Betriebs- und Investitionsausgaben) für die Herstellung, den Vertrieb oder die Einfuhr des Produkts oder die Erbringung der Dienstleistung für die Wirtschaftsakteure; Kriterien für die Beurteilung der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:

a)
Kriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:

aa)
Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;

bb)
Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;

cc)
Kosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung oder die Erbringung von Dienstleistungen;

dd)
Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;

ee)
einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;

b)
Kriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:

aa)
Kosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts oder der Dienstleistung;

bb)
Kosten im Zusammenhang der Produktionsprozesse;

cc)
Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;

dd)
Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.

2.
Die geschätzten Kosten und Vorteile für die Wirtschaftsakteure, einschließlich Produktionsprozessen und Investitionen, im Verhältnis zu dem geschätzten Nutzen für Menschen mit Behinderungen, wobei die Anzahl der Nutzungen und die Nutzungshäufigkeit des betreffenden Produkts oder der betreffenden Dienstleistung zu berücksichtigen sind.

3.
Verhältnis der Nettokosten, die mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbunden sind, zum Nettoumsatz des Wirtschaftsakteurs.

Kriterien zur Beurteilung der mit der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen verbundenen Nettokosten:

a)
Kriterien in Bezug auf einmalige Organisationskosten, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:

aa)
Kosten für zusätzliches Personal mit Fachkenntnissen im Bereich Barrierefreiheit;

bb)
Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung von Personal und dem Erwerb von Kompetenzen im Bereich Barrierefreiheit;

cc)
Kosten für die Entwicklung eines neuen Prozesses zur Einbeziehung der Barrierefreiheit in die Produktentwicklung oder die Erbringung von Dienstleistungen;

dd)
Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Leitfäden zur Barrierefreiheit;

ee)
einmalige Kosten, um sich mit der Rechtslage zur Barrierefreiheit vertraut zu machen;

b)
Kriterien in Bezug auf laufende Kosten für Produktion und Entwicklung, die in die Beurteilung einzubeziehen sind:

aa)
Kosten im Zusammenhang mit der Planung und Auslegung von Barrierefreiheitsfunktionen des Produkts oder der Dienstleistung;

bb)
Kosten im Zusammenhang der Produktionsprozesse;

cc)
Kosten im Zusammenhang mit der Prüfung des Produkts oder der Dienstleistung unter dem Aspekt der Barrierefreiheit;

dd)
Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung der Dokumentation.



 

Zitierungen von Anlage 4 BFSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 BFSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BFSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BFSG Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
... insoweit, als deren Einhaltung nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung nach Anlage 4 des betreffenden Wirtschaftsakteurs führen würde. Der Wirtschaftsakteur nimmt ... Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die in Anlage 4 enthaltenen Kriterien, die der Wirtschaftsakteur bei der Beurteilung nach Absatz 1 ...
§ 21 BFSG Marktüberwachungsmaßnahmen
...  2. die Beurteilung einschließlich der ordnungsgemäßen Anwendung der in Anlage 4 genannten Kriterien und 3. ob die übrigen Barrierefreiheitsanforderungen der nach ...
§ 28 BFSG Marktüberwachung von Dienstleistungen
...  2. die Beurteilung einschließlich der ordnungsgemäßen Anwendung der in Anlage 4 genannten Kriterien und 3. ob die übrigen Barrierefreiheitsanforderungen ...