Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)

Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Nummer 2) Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

I.
Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation, Seite 1 (BGBl. 2020 I S. 2915)


II.
Anmerkungen zur Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation

1.
Anwendungshinweise:

*
Nichtzutreffendes bitte streichen

**
Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden (§ 11 Absatz 4 Satz 4 und 5 BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde.

2.
Verteiler:

Original - Teilnehmer/in

Kopie - Ausbildungsstätte

3.
Angabe zur Ausbildungsstätte:

Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen.

 
Anzeige


 

Zitierungen von Anlage 3 BKrFQV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BKrFQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKrFQV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BKrFQV Übergangsvorschriften
... zum Abschluss des Unterrichts zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach dem Muster der Anlage 3 auszustellen und dem Teilnehmer auszuhändigen; die Bescheinigung muss enthalten:  ...