Anlage 3 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

Anlage 3 (zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser


Anlage 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Wassererosionsgefährdungsklasse1

Berechnungsfaktor Erosionsgefährdung/
Wassererosionsgefährdungsklasse
K * S * R2 K * S * R * L3
KWasser115 - < 27,5 30 - < 55
KWasser2≥ 27,5 ≥ 55


1
Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

2
Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) ist verpflichtend zu verwenden. Soweit vorhanden sind regionale Niederschlagsdaten, z. B. radarbasierte Niederschlagsdaten, zur Berechnung des R-Faktors zu verwenden.

3
Der Hanglängenfaktor L ist optional zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung V. v. 9. Dezember 2022 BGBl. I S. 2273 m.W.v. 17. Dezember 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 3 GAPKondV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 09.12.2022 BGBl. I S. 2273

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 3 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GAPKondV Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion (vom 17.12.2022)
... nach Satz 2 erfolgt für eine Erosionsgefährdung 1. durch Wasser nach Anlage 3 und 2. durch Wind nach Anlage 4. In der Rechtsverordnung nach Satz ... Eine Ackerfläche, die zur Wassererosionsgefährdungsklasse KWasser1 nach Anlage 3 gehört, darf vom 1. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Das ... Eine Ackerfläche, die zur Wassererosionsgefährdungsklasse KWasser2 nach Anlage 3 gehört, darf vom 1. Dezember bis zum 15. Februar nicht gepflügt werden. Das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
Artikel 1 1. GAPKondVÄndV
... oder Winterraps ab dem 15. August vorbereitet und durchgeführt werden." 12. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 der Fußnote 1 wird die Angabe ...


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