Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)

Anlage 3 (zu § 12) Verzeichnis über die Höhe der Gebühren der Ethik-Kommissionen


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

NummerGebührenpflichtige individuell zurechenbare öffentliche Leistung Gebühr in Euro
1Bewertung von Teil I  
1.1Mononationale klinische Prüfung bei Menschen oder multinationale klinische Prüfung
bei Menschen mit der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der
Europäischen Union
2.400
1.1.1Prüfpläne mit integriertem Studienprotokoll für jede zusätzliche Teilstudie 800 bis 2.400
1.2Multinationale klinische Prüfung bei Menschen mit der Bundesrepublik Deutschland
als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union
3.300
1.2.1Prüfpläne mit integrierten Studienprotokollen für jede zusätzliche Teilstudie 800 bis 3.300
1.3Erneute Bewertung bei späterer Hinzuziehung eines betroffenen Mitgliedstaats der
Europäischen Union bei einer klinischen Prüfung bei Menschen mit der Bundesrepu-
blik Deutschland als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union
1.600
1.4Erneute Bewertung bei späterer Hinzuziehung eines zusätzlichen betroffenen Mit-
gliedstaats der Europäischen Union bei einer klinischen Prüfung bei Menschen mit
der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der Europäischen
Union
1.400
2Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts  
2.1Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts bei gleichzeitiger Einrei-
chung mit Teil I ohne Prüfer und Prüfstellen
2.200
2.1.1Bewertung von Teil II und Erstellung des Bewertungsberichts bei getrennter Einrei-
chung von Teil I ohne Prüfer und Prüfstellen
2.800
2.2Einmalige Bewertung der grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung der an der
klinischen Prüfung bei Menschen mitwirkenden Personen
300
2.2.1Bewertung des einzelnen Prüfers 55
2.2.2Je Nachforderung zur Bewertung des einzelnen Prüfers 50
2.3Einmalige Bewertung der grundsätzlichen Anforderungen an die Eignung der Prüf-
stelle
300
2.3.1Bewertung der einzelnen Prüfstelle 100
2.3.2Je Nachforderung zur Bewertung der einzelnen Prüfstelle 50
3Bewertung einer wesentlichen Änderung  
3.1Wesentliche Änderung zu Teil I  
3.1.1Mononationale klinische Prüfung bei Menschen oder multinationale klinische Prüfung
bei Menschen mit der Bundesrepublik Deutschland als betroffenem Mitgliedstaat der
Europäischen Union
300 bis 1.800
3.1.2Multinationale klinische Prüfung bei Menschen mit der Bundesrepublik Deutschland
als berichterstattendem Mitgliedstaat der Europäischen Union
500 bis 2.500
3.2Wesentliche Änderung zu Teil II 300 bis 900
4Beteiligung eines externen Sachverständigen für die Bewertung nach Artikel 6
Absatz 7 oder Artikel 18 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 536/2014
500
5Bewertung Jahresbericht 1.100
6Wissenschaftliche Beratung vor Antragstellung je Mitarbeiter
je Stunde
6.1Verwaltungsmitarbeiter60
6.2Wissenschaftlicher Mitarbeiter 90
6.3Hochschullehrer105




 

Zitierungen von Anlage 3 KPBV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KPBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KPBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 KPBV Gebühren
... Der zuständigen Ethik-Kommission stehen die nach dem in der Anlage 3 zu § 12 enthaltenen Gebührenverzeichnis festgelegten Gebühren und Rahmensätze ...