Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
| 2031 | 2032 | 2033 | 2034 | 2035 | 2036 | 2037 | 2038 | 2039 | 2040
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Jährliche Minderungsziele gegenüber 1990 | 67 % | 70 % | 72 % | 74 % | 77 % | 79 % | 81 % | 83 % | 86 % | 88 %".
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3905
Artikel 1 1. KSGÄndG Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes ... 2 (zu § 4) Zulässige Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040". 2. ... erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 richten sich nach Anlage 3 . Spätestens im Jahr 2032 legt die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele ... 11. Folgende Anlage 3 wird angefügt: „ Anlage 3 (zu § 4) Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 ...
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