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Anlage 3 - Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

V. v. 17.12.1981 BGBl. I S. 1442; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 877
Geltung ab 01.04.1982; FNA: 610-10-7 Allgemeines Steuerrecht
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Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle)



Gegenstandswert bis ... Euro Volle Gebühr (10/10) Euro
15.000 68
17.500 75
20.000 83
22.500 88
25.000 95
30.000 102
35.000 110
40.000 115
45.000 122
50.000 130
62.500 137
75.000 149
87.500 164
100.000 177
125.000 197
150.000 217
200.000 259
250.000 299
300.000 339
350.000 381
400.000 416
450.000 448
500.000 483
vom Mehrbetrag
über 500.000 Euro
je angefangene 50.000 Euro
34






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 StBVV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 8 Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
aktuell vorher 20.12.2012Artikel 5 Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
aktuellvor 20.12.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 StBVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StBVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 StBVV Buchführung (vom 23.07.2016)
... beträgt die Monatsgebühr 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (2) Für das Kontieren der Belege beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (3) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (4) Für die Buchführung oder das Führen steuerlicher Aufzeichnungen ... eine Monatsgebühr von 1/20 bis 10/20 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (5) Für die laufende Überwachung der Buchführung oder der ... beträgt die Monatsgebühr 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (Anlage 3 ). (6) Gegenstandswert ist der jeweils höchste Betrag, der sich aus dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Artikel 8 5. StRVÄndV Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung
... (BGBl. I S. 1426), in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. 12. Die Anlagen 1 bis 4 (Tabellen A bis D) werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 Tabelle A ... Euro je angefangene 25.000.000 Euro 642 Anlage 3 Tabelle C (Buchführungstabelle) Gegenstandswert bis ... Euro ...

Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Artikel 5 StRVErluÄndV Änderung der Steuerberatergebührenverordnung
... zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 16. Tabelle C erhält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 17. Tabelle D erhält die aus der Anlage ...