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Anlage 4 - Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen (38. BImSchV)

V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3892 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 200
Geltung ab 14.12.2017; FNA: 2129-8-38-1 Umweltschutz
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Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 13a



Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/28/EG genannten Ziel mit dem Doppelten ihres Energiegehalts angesetzt wird:

1.
Gebrauchtes Speiseöl,

2.
tierische Fette, die in den Kategorien 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) eingestuft sind.





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 38. BImSchV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
vom 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
aktuell vorher 25.05.2019Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
vom 21.05.2019 BGBl. I S. 742
aktuellvor 25.05.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13a 38. BImSchV Obergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen (vom 01.01.2022)
... in einem Verpflichtungsjahr der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1,9 Prozent, so wird für die Treibhausgasemissionen ... die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt. § 13 Absatz ...
Anlage 1 38. BImSchV (zu § 1 Absatz 2 und § 14 Absatz 1) Rohstoffe für die Herstellung fortschrittlicher Biokraftstoffe nach § 14 Absatz 1 (vom 01.01.2022)
... sowie Fischwirtschaft und Aquakulturindustrie; nicht jedoch die Rohstoffe, die in Anlage 4 aufgeführt sind, 5. Stroh, 6. Mist, Gülle und Klärschlamm, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV
... Biomethan". c) Folgende Angabe wird angefügt: „ Anlage 4 Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2". 2. ... im Verkehrssektor im Jahr 2020 betragen. Biokraftstoffe, die aus den in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden, werden nicht auf diesen Grenzwert angerechnet. ... auf diesen Grenzwert angerechnet. 5. Biokraftstoffe, die aus den in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden, werden für die Zwecke der Einhaltung des in ... „Kraftstoff" durch das Wort „Kraftstoffe" ersetzt. 9. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2) Rohstoffe für die ... ersetzt. 9. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „ Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz ...

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... fortschrittlicher Biokraftstoffe nach § 14 Absatz 1". f) Der Angabe zu Anlage 4 wird die Angabe „und § 13a" angefügt. 2. § 1 wird wie folgt ... in einem Verpflichtungsjahr der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1,9 Prozent, so wird für die Treibhausgasemissionen ... die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt. § 13 Absatz 1 Satz 2, ... sowie Fischwirtschaft und Aquakulturindustrie; nicht jedoch die Rohstoffe, die in Anlage 4 aufgeführt sind,". d) Nummer 6 wird wie folgt gefasst:  ... jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme von Säge- und Furnierrundholz." 20. In Anlage 4 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe ... 20. In Anlage 4 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „ Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § ...