Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 13a
Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen, deren Beitrag zu dem in Artikel 3 Absatz 4 Unterabsatz 1 der
Richtlinie 2009/28/EG genannten Ziel mit dem Doppelten ihres Energiegehalts angesetzt wird:
- 1.
- Gebrauchtes Speiseöl,
- 2.
- tierische Fette, die in den Kategorien 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 1) eingestuft sind,
- 3.
- geschädigte Pflanzen, die sich nicht für die Verwendung in der Lebens- oder Futtermittelkette eignen, mit Ausnahme von Stoffen, die absichtlich verändert oder kontaminiert wurden, damit sie diese Voraussetzung erfüllen,
- 4.
- kommunales Abwasser und daraus gewonnene Erzeugnisse mit Ausnahme von Klärschlamm,
- 5.
- Pflanzen, die auf stark degradierten Flächen angebaut werden, mit Ausnahme von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen und der in Anlage 1 aufgeführten Rohstoffe, soweit sie nicht für die Herstellung von Biokraftstoffen für den Luftfahrtsektor verwendet werden,
- 6.
- Zwischenfrüchte wie Zweitfrüchte und Deckpflanzen, mit Ausnahme der in Anlage 1 aufgeführten Rohstoffe, die in Gebieten angebaut werden, in denen die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen aufgrund einer kurzen Vegetationszeit auf eine Ernte beschränkt ist, sofern ihre Nutzung keine Nachfrage nach zusätzlichen Flächen verursacht und der Gehalt an organischen Bodensubstanzen erhalten bleibt und soweit sie nicht für die Herstellung von Biokraftstoffen für den Luftverkehrssektor verwendet werden.
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interne Verweise§ 13a 38. BImSchV Obergrenze für die Anrechenbarkeit von abfallbasierten Biokraftstoffen (vom 07.06.2026) ... der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1. ab dem Kalenderjahr 2022 1,9 Prozent, ... die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt. § 13 Absatz ...
Zitat in folgenden NormenBundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV ... Biomethan". c) Folgende Angabe wird angefügt: „ Anlage 4 Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz 2". 2. ... im Verkehrssektor im Jahr 2020 betragen. Biokraftstoffe, die aus den in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden, werden nicht auf diesen Grenzwert angerechnet. ... auf diesen Grenzwert angerechnet. 5. Biokraftstoffe, die aus den in den Anlagen 1 und 4 aufgeführten Rohstoffen hergestellt werden, werden für die Zwecke der Einhaltung des in ... „Kraftstoff" durch das Wort „Kraftstoffe" ersetzt. 9. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2) Rohstoffe für die ... ersetzt. 9. Folgende Anlage 4 wird angefügt: „ Anlage 4 (zu § 1 Absatz 2) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § 1 Absatz ...
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ... fortschrittlicher Biokraftstoffe nach § 14 Absatz 1". f) Der Angabe zu Anlage 4 wird die Angabe „und § 13a" angefügt. 2. § 1 wird wie folgt ... in einem Verpflichtungsjahr der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1,9 Prozent, so wird für die Treibhausgasemissionen ... die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt. § 13 Absatz 1 Satz 2, ... sowie Fischwirtschaft und Aquakulturindustrie; nicht jedoch die Rohstoffe, die in Anlage 4 aufgeführt sind,". d) Nummer 6 wird wie folgt gefasst: ... jeweils geltenden Fassung mit Ausnahme von Säge- und Furnierrundholz." 20. In Anlage 4 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe ... 20. In Anlage 4 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „ Anlage 4 (zu § 13a) Rohstoffe für die Herstellung von Biokraftstoffen nach § ...
Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
G. v. 01.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 163
Artikel 1 2. THGMQWG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ... der in Straßenfahrzeugen eingesetzt wird und aus biogenen Quellen der Anlagen 1 und 4 der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3892), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. Juni 2026 ...
Artikel 3 2. THGMQWG Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen ... Übersteigt der energetische Anteil der Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, 1. ab dem Kalenderjahr 2022 1,9 Prozent, ... die Treibhausgasemissionen der diesen Anteil übersteigenden Biokraftstoffe, die aus den in Anlage 4 genannten Rohstoffen hergestellt wurden, der Basiswert zugrunde gelegt. § 13 Absatz 1 Satz 2, ... 22. Cyanobakterien." 19. Anlage 2 wird gestrichen. 20. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 wird die Angabe „eingestuft ...
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