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Anlage 4 - Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
V. v. 08.04.2020 BGBl. I S. 768 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5
Der von den Herstellern nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 zu übermittelnde Datensatz enthält jeweils die nachfolgenden Angaben. Soweit zutreffend, sind alle Angaben mit einer Nachkommastelle zu übermitteln.
| Nr. | Datum | Datensatzbeschreibung | Datenformat |
| Datensatz nach § 23c Absatz 5 | |||
| 1. | Nutzungsumfang | Durchschnittliche Zeit der Nutzung in Minuten für den Zeitraum einer jeden Woche unter Berück- sichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben, und ohne Berück- sichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) pro Woche |
| 2. | Nutzungshäufigkeit | Durchschnittliche Anzahl der Nutzungsvorgänge für den Zeitraum einer jeden Woche unter Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben, und ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) pro Woche |
| 3. | Abbruch der Nutzung | Anzahl der Nutzer, die die Nutzung während der Anwendungsdauer vorzeitig beendet haben | Anzahl |
| 4. | Abbruch der Nutzung | Anteil der Nutzer, die die Nutzung während der Anwendungsdauer vorzeitig beendet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer | Prozent |
| 5. | Abbruch der Nutzung | Anzahl der Nutzungstage bis zur vorzeitigen Beendigung der Nutzung | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) |
| 6. | Erfolg der Nutzung | Anzahl der Nutzer, die die digitale Gesundheits- anwendung für die gesamte Anwendungsdauer genutzt haben | Anzahl |
| 7. | Erfolg der Nutzung | Anteil der Nutzer, die die digitale Gesundheits- anwendung für die gesamte Anwendungsdauer genutzt haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer | Prozent |
| Datensatz nach § 23d Absatz 4 | |||
| 1. | Anzahl der Antworten | Nutzer, die die Frage zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung beantwortet haben | Anzahl |
| 2. | Anteil der Antworten | Anteil der Nutzer, die die Frage zum patienten- berichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung beantwortet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer | Prozent |
| 3. | Ergebnisskala | Messwert zum patientenberichteten Gesund- heitszustand der Nutzer im Vergleich zum Zeitpunkt vor Beginn der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenom- men haben, und Ergebnissen ohne Berück- sichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) |
| Datensatz nach § 23d Absatz 5 | |||
| 1. | Anzahl der Antworten | Anzahl der Nutzer, die die jeweilige Frage zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung beantwor- tet haben | Anzahl |
| 2. | Anteil der Antworten | Anteil der Nutzer, die die jeweilige Frage zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung beant- wortet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer | Prozent |
| 3. | Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheits- anwendung" Nummer 1 | Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis- sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil), Abso- lute Anzahl und prozen- tualer Anteil an der Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit |
| 4. | Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheits- anwendung" Nummer 2 | Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis- sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil), Abso- lute Anzahl und prozen- tualer Anteil an der Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit |
| 5. | Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheits- anwendung" Nummer 3 | Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis- sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) |
| 6. | Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheits- anwendung" Nummer 4 | Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis- sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nut- zern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil), absolute Anzahl und prozentualer Anteil an der Gesamtanzahl der Nutzer pro Antwortmög- lichkeit |
| 7. | Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheits- anwendung" Nummer 5 | Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis- sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil), Ab- solute Anzahl und prozen- tualer Anteil an der Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit, Anzahl und prozentualer Anteil an der Gesamtanzahl der Nutzer der Promotoren (Bewertung von 9 bis 10) und Detraktoren (Bewer- tung von 0 bis 6) und Passiven (7 oder 8) |
| Datensatz nach § 23e Absatz 5 | |||
| 1. | Anzahl der Antworten | Anzahl der Nutzer, die die Frage zum patienten- berichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung zum jeweiligen Zeitpunkt der Befragung be- antwortet haben | Anzahl |
| 2. | Anteil der Antworten | Anteil der Nutzer, die die Frage zum patienten- berichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung zum jeweiligen Zeitpunkt beantwortet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer | Prozent |
| 3. | Messwert | Messwert (Score) zum patientenberichteten Gesundheitszustand der Nutzer zum jeweiligen Zeitpunkt der Erhebung und dessen Verände- rung unterschieden nach Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der Befragung teilgenommen haben, und Er- gebnissen ohne Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht an der Befragung teilgenommen haben | Mittelwert, Standard- abweichung, Minimum, Maximum, Medianwert, unteres Quartil (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) Weitere Daten; abhängig vom Fragebogen |
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung V. v. 27. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 22 m.W.v. 1. Februar 2026
Frühere Fassungen von Anlage 4 DiGAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.02.2026 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung vom 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 DiGAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiGAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23c DiGAV Dauer und Häufigkeit der Nutzung (vom 01.02.2026)
... sind. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft ...
§ 23d DiGAV Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung (vom 01.02.2026)
... abgebrochen haben. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (5) Für die Meldung der Ergebnisse der anwendungsbegleitenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Artikel 1 2. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... Nutzung vergangen sind. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft die von ... die die Nutzung abgebrochen haben. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (5) Für die Meldung der Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur ... ersetzt. 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1 Die ... Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 ...
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