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Anlage 4 - Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

V. v. 08.04.2020 BGBl. I S. 768 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5



Der von den Herstellern nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 zu übermittelnde Datensatz enthält jeweils die nachfolgenden Angaben. Soweit zutreffend, sind alle Angaben mit einer Nachkommastelle zu übermitteln.

Nr. DatumDatensatzbeschreibungDatenformat
Datensatz nach § 23c Absatz 5
1. Nutzungsumfang Durchschnittliche Zeit der Nutzung in Minuten für
den Zeitraum einer jeden Woche unter Berück-
sichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben, und ohne Berück-
sichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil) pro
Woche
2. Nutzungshäufigkeit Durchschnittliche Anzahl der Nutzungsvorgänge
für den Zeitraum einer jeden Woche unter
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die
die Nutzung abgebrochen haben, und ohne
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die
die Nutzung abgebrochen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil) pro
Woche
3. Abbruch der Nutzung Anzahl der Nutzer, die die Nutzung während der
Anwendungsdauer vorzeitig beendet haben
Anzahl
4. Abbruch der Nutzung Anteil der Nutzer, die die Nutzung während der
Anwendungsdauer vorzeitig beendet haben im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer
Prozent
5. Abbruch der Nutzung Anzahl der Nutzungstage bis zur vorzeitigen
Beendigung der Nutzung
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil)
6. Erfolg der Nutzung Anzahl der Nutzer, die die digitale Gesundheits-
anwendung für die gesamte Anwendungsdauer
genutzt haben
Anzahl
7. Erfolg der Nutzung Anteil der Nutzer, die die digitale Gesundheits-
anwendung für die gesamte Anwendungsdauer
genutzt haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der
Nutzer
Prozent
Datensatz nach § 23d Absatz 4
1. Anzahl der Antworten Nutzer, die die Frage zum patientenberichteten
Gesundheitszustand während der Nutzung der
digitalen Gesundheitsanwendung beantwortet
haben
Anzahl
2. Anteil der Antworten Anteil der Nutzer, die die Frage zum patienten-
berichteten Gesundheitszustand während der
Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
beantwortet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl
der Nutzer
Prozent
3. Ergebnisskala Messwert zum patientenberichteten Gesund-
heitszustand der Nutzer im Vergleich zum
Zeitpunkt vor Beginn der Nutzung der digitalen
Gesundheitsanwendung unterschieden nach
Ergebnissen mit Berücksichtigung der Daten
von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen
haben oder nicht an der Befragung teilgenom-
men haben, und Ergebnissen ohne Berück-
sichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil)
Datensatz nach § 23d Absatz 5
1. Anzahl der Antworten Anzahl der Nutzer, die die jeweilige Frage zur
Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität
der digitalen Gesundheitsanwendung beantwor-
tet haben
Anzahl
2. Anteil der Antworten Anteil der Nutzer, die die jeweilige Frage zur
Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität
der digitalen Gesundheitsanwendung beant-
wortet haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der
Nutzer
Prozent
3. Anlage 3 Abschnitt
„Patientenzufriedenheit in
Bezug auf die Qualität der
digitalen Gesundheits-
anwendung" Nummer 1
Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung
der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis-
sen ohne Berücksichtigung der Daten von
Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht
an der Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil), Abso-
lute Anzahl und prozen-
tualer Anteil an der Ge-
samtanzahl der Nutzer
pro Antwortmöglichkeit
4. Anlage 3 Abschnitt
„Patientenzufriedenheit in
Bezug auf die Qualität der
digitalen Gesundheits-
anwendung" Nummer 2
Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung
der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis-
sen ohne Berücksichtigung der Daten von
Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht
an der Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil), Abso-
lute Anzahl und prozen-
tualer Anteil an der Ge-
samtanzahl der Nutzer
pro Antwortmöglichkeit
5. Anlage 3 Abschnitt
„Patientenzufriedenheit in
Bezug auf die Qualität der
digitalen Gesundheits-
anwendung" Nummer 3
Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung
der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis-
sen ohne Berücksichtigung der Daten von
Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht
an der Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil)
6. Anlage 3 Abschnitt
„Patientenzufriedenheit in
Bezug auf die Qualität der
digitalen Gesundheits-
anwendung" Nummer 4
Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung
der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis-
sen ohne Berücksichtigung der Daten von Nut-
zern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht
an der Befragung teilgenommen haben
Medianwert, unteres
Quartil (25stes Perzentil),
oberes Quartil (75stes
Perzentil), absolute Anzahl
und prozentualer Anteil an
der Gesamtanzahl der
Nutzer pro Antwortmög-
lichkeit
7. Anlage 3 Abschnitt
„Patientenzufriedenheit in
Bezug auf die Qualität der
digitalen Gesundheits-
anwendung" Nummer 5
Messwert (Score) der persönlichen Erfahrung
der Nutzer unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die die
Nutzung abgebrochen haben oder nicht an der
Befragung teilgenommen haben, und Ergebnis-
sen ohne Berücksichtigung der Daten von
Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder nicht
an der Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil), Ab-
solute Anzahl und prozen-
tualer Anteil an der Ge-
samtanzahl der Nutzer pro
Antwortmöglichkeit, Anzahl
und prozentualer Anteil an
der Gesamtanzahl der
Nutzer der Promotoren
(Bewertung von 9 bis 10)
und Detraktoren (Bewer-
tung von 0 bis 6) und
Passiven (7 oder 8)
Datensatz nach § 23e Absatz 5
1. Anzahl der Antworten Anzahl der Nutzer, die die Frage zum patienten-
berichteten Gesundheitszustand während der
Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
zum jeweiligen Zeitpunkt der Befragung be-
antwortet haben
Anzahl
2. Anteil der Antworten Anteil der Nutzer, die die Frage zum patienten-
berichteten Gesundheitszustand während der
Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
zum jeweiligen Zeitpunkt beantwortet haben im
Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer
Prozent
3. Messwert Messwert (Score) zum patientenberichteten
Gesundheitszustand der Nutzer zum jeweiligen
Zeitpunkt der Erhebung und dessen Verände-
rung unterschieden nach Ergebnissen mit
Berücksichtigung der Daten von Nutzern, die
die Nutzung abgebrochen haben oder nicht an
der Befragung teilgenommen haben, und Er-
gebnissen ohne Berücksichtigung der Daten
von Nutzern, die die Nutzung abgebrochen oder
nicht an der Befragung teilgenommen haben
Mittelwert, Standard-
abweichung, Minimum,
Maximum, Medianwert,
unteres Quartil (25stes
Perzentil), oberes Quartil
(75stes Perzentil)
Weitere Daten; abhängig
vom Fragebogen






 

Frühere Fassungen von Anlage 4 DiGAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2026Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
vom 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 DiGAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiGAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23c DiGAV Dauer und Häufigkeit der Nutzung (vom 01.02.2026)
... sind. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft ...
§ 23d DiGAV Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung (vom 01.02.2026)
... abgebrochen haben. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (5) Für die Meldung der Ergebnisse der anwendungsbegleitenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Artikel 1 2. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... Nutzung vergangen sind. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (6) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte prüft die von ... die die Nutzung abgebrochen haben. Das Nähere zu den Inhalten der Meldung bestimmt sich nach Anlage 4 . (5) Für die Meldung der Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur ... ersetzt. 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1 Die ... Anlage 4 Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 ...