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Anlage 3 - Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)

V. v. 08.04.2020 BGBl. I S. 768 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1



Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Fragen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.

Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
Frage Antwortmöglichkeiten
 Bitte bewerten Sie die
nachstehende Frage:
1.Wie würden Sie Ihren
Gesundheitszustand
im Vergleich zu vor
Beginn der Behandlung
mit dieser digitalen
Gesundheitsanwendung
beschreiben?
Sehr viel
schlechter
Viel
schlechter
Etwas
schlechter
Unver-
ändert
Etwas
besser
Viel
besser
Sehr viel
besser


Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Aussagen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.

Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung
Aussagen Antwortmöglichkeiten
 Bitte bewerten Sie die nachstehenden
Aussagen aufgrund Ihrer persönlichen
Erfahrungen mit der digitalen
Gesundheitsanwendung (DiGA):
Trifft
überhaupt
nicht zu
Trifft
voll und
ganz zu
1. Ich konnte die DiGA leicht verstehen. 012345678910
2. Die DiGA hat zuverlässig funktioniert. 012345678910
3. Wenn ich Fragen hatte, wurde mir
unkompliziert geholfen.
012345678910
4. Ich verstehe meine Erkrankung durch
die DiGA besser als vorher.
012345678910
  Äußerst
unwahr-
scheinlich
Äußerst
wahr-
scheinlich
5. Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie diese
DiGA Freunden und Verwandten weiter-
empfehlen würden?
012345678910






 

Frühere Fassungen von Anlage 3 DiGAV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.02.2026Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
vom 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 DiGAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DiGAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23d DiGAV Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung (vom 01.02.2026)
... Hersteller erheben die für die Meldung erforderlichen Daten anhand der Vorgaben nach Anlage 3 . (2) Die Erhebung der Daten zum patientenberichteten Gesundheitszustand ...
Anlage 4 DiGAV Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 (vom 01.02.2026)
... Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer Prozent 3. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 4. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 5. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) 6. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Gesamtanzahl der Nutzer pro Antwortmög- lichkeit 7. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Artikel 1 2. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... Die Hersteller erheben die für die Meldung erforderlichen Daten anhand der Vorgaben nach Anlage 3 . (2) Die Erhebung der Daten zum patientenberichteten Gesundheitszustand während ... „Funktionserweiterungen" ersetzt. 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1  ... 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „ Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1 Die Erhebung der für die Ergebnisse der ... zur Gesamtzahl der Nutzer Prozent 3. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der  ... samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 4. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der  ... samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 5. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der  ... Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) 6. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der  ... der Nutzer pro Antwortmög- lichkeit 7. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der  ...