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Anlage 3 - Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV)
V. v. 08.04.2020 BGBl. I S. 768 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 21.04.2020; FNA: 860-5-55 Sozialgesetzbuch
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Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1
Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Fragen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.
Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Aussagen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.
| Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung | ||||||||
| Frage | Antwortmöglichkeiten | |||||||
| Bitte bewerten Sie die nachstehende Frage: | ||||||||
| 1. | Wie würden Sie Ihren Gesundheitszustand im Vergleich zu vor Beginn der Behandlung mit dieser digitalen Gesundheitsanwendung beschreiben? | Sehr viel schlechter | Viel schlechter | Etwas schlechter | Unver- ändert | Etwas besser | Viel besser | Sehr viel besser |
Die Erhebung der für die Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zur Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung erforderlichen Daten erfolgt anhand der nachfolgend aufgeführten Aussagen. Die Erhebung erfolgt durch den Hersteller unmittelbar in der digitalen Gesundheitsanwendung.
| Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung | ||||||||||||
| Aussagen | Antwortmöglichkeiten | |||||||||||
| Bitte bewerten Sie die nachstehenden Aussagen aufgrund Ihrer persönlichen Erfahrungen mit der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA): | Trifft überhaupt nicht zu | Trifft voll und ganz zu | ||||||||||
| 1. | Ich konnte die DiGA leicht verstehen. | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 2. | Die DiGA hat zuverlässig funktioniert. | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 3. | Wenn ich Fragen hatte, wurde mir unkompliziert geholfen. | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| 4. | Ich verstehe meine Erkrankung durch die DiGA besser als vorher. | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
| Äußerst unwahr- scheinlich | Äußerst wahr- scheinlich | |||||||||||
| 5. | Wie wahrscheinlich ist es, dass Sie diese DiGA Freunden und Verwandten weiter- empfehlen würden? | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung V. v. 27. Januar 2026 BGBl. 2026 I Nr. 22 m.W.v. 1. Februar 2026
Frühere Fassungen von Anlage 3 DiGAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 01.02.2026 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung vom 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 DiGAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 DiGAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DiGAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 23d DiGAV Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung (vom 01.02.2026)
... Hersteller erheben die für die Meldung erforderlichen Daten anhand der Vorgaben nach Anlage 3 . (2) Die Erhebung der Daten zum patientenberichteten Gesundheitszustand ...
Anlage 4 DiGAV Datensätze nach § 23c Absatz 5, § 23d Absatz 4 und 5 sowie § 23e Absatz 5 (vom 01.02.2026)
... Verhältnis zur Gesamtzahl der Nutzer Prozent 3. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 4. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Ge- samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 5. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... (25stes Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) 6. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Gesamtanzahl der Nutzer pro Antwortmög- lichkeit 7. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
V. v. 27.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 22
Artikel 1 2. DiGAVÄndV Änderung der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung
... Die Hersteller erheben die für die Meldung erforderlichen Daten anhand der Vorgaben nach Anlage 3 . (2) Die Erhebung der Daten zum patientenberichteten Gesundheitszustand während ... „Funktionserweiterungen" ersetzt. 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1 ... 16. Nach Anlage 2 werden die folgenden Anlagen 3 und 4 eingefügt: „ Anlage 3 Fragebogen nach § 23d Absatz 1 Die Erhebung der für die Ergebnisse der ... zur Gesamtzahl der Nutzer Prozent 3. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 4. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... samtanzahl der Nutzer pro Antwortmöglichkeit 5. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... Perzentil), oberes Quartil (75stes Perzentil) 6. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ... der Nutzer pro Antwortmög- lichkeit 7. Anlage 3 Abschnitt „Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der ...
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