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Anlage 4 - Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)

V. v. 04.03.2020 BGBl. I S. 448 (Nr. 11); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 139
Geltung ab 01.09.2020; FNA: 2122-7-1 Ärzte und sonstige Heilberufe
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Anlage 4 (zu § 40 Absatz 1) Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung nach § 40 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Niederschrift über die mündlich-praktische Fallprüfung (BGBl. 2020 I S. 477)


 
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Zitierungen von Anlage 4 PsychThApprO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 PsychThApprO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PsychThApprO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 PsychThApprO Niederschrift
... Über die mündlich-praktische Fallprüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 4 zu erstellen. (2) Aus der Niederschrift müssen Gegenstand, Verlauf und Ergebnisse ...