Anlage 5 - Fertigpackungsverordnung (FPackV)

Anlage 5 (zu § 40 Absatz 2) Abweichende Prüfzeiträume für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten


Anlage 5 wird in 4 Vorschriften zitiert

1.
Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten mit Gewichtskennzeichnung

 ErzeugnisPrüfzeitraum
a) Backwaren ohne Vorverpackung Bis 11 Stunden nach dem Zeitpunkt der Backofen-
entnahme
b) Frisches Obst oder Gemüse, Kartoffeln Bis zu 1 Monat nach dem Zeitpunkt der Herstellung
c) Lösungsmittelhaltige Klebstoffe Bis zu 1 Woche nach dem Zeitpunkt der Herstellung


2.
Fertigpackungen mit Abtropfgewichtskennzeichnung

 ErzeugnisPrüfzeitraum
a) Obst, Gemüse und sonstige pflanzliche Lebens-
mittel als Konserve
Bis 2 Jahre nach dem Zeitpunkt der Herstellung
b) Fische, Erzeugnisse aus gesalzenen Fischen,
Anchosen, Marinaden, Kochfischwaren, Fischdauer-
konserven, Muscheln, Krabben, wechselwarme
Tiere, Krusten- und Schalentiere, Weichtiere oder
Erzeugnisse aus diesen Tieren, außer glasierte Er-
zeugnisse
Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung
c) Bratfischmarinaden Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung
d) Mozzarella und Käse, der in einer oder aus einer
Flüssigkeit in Verkehr gebracht wird
Bis 14 Tage nach dem Zeitpunkt der Herstellung


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Zitierungen von Anlage 5 FPackV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 FPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 40 FPackV Marktüberwachung
... Anlage 3 oder Anlage 4 anzuwenden. Ausnahmen zum Prüfzeitraum bestimmen sich nach Anlage 5 . (3) Die Einhaltung der §§ 35 und 36 können von der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
V. v. 24.03.2015 BGBl. I S. 330; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 649
Anlage MessEGebV (zu § 3) Gebührenverzeichnis ab 1. Januar 20211 (vom 07.04.2021)
... gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 29 jeweils i. V. m. den Anlagen 3 und 5 der Fertigpackungsverordnung Prüfung bei Verkaufseinheiten ohne Umhüllung gleichen Nenngewichts ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 2 FPackVEV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 29 jeweils i. V. m. den Anlagen 3 und 5 der Fertigpackungsverordnung Prüfung bei Verkaufseinheiten ohne Umhüllung gleichen Nenngewichts  ...
Artikel 3 FPackVEV Weitere Änderungen der Mess- und Eichgebührenverordnung
... gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 29 jeweils i. V. m. den Anlagen 3 und 5 der Fertigpackungsverordnung Prüfung bei Verkaufseinheiten ohne Umhüllung gleichen Nenngewichts  ...


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