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Anlage 5 - Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)

Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36)
Geltung ab 08.10.2022; FNA: 7628-8-6 Gedeckte Schuldverschreibungen
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Anlage 5 Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (HypDckOrdInl)


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert

I. Kopf des Meldebogens

Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen:

1.
Name der Pfandbriefbank

2.
BAK-Nummer der Pfandbriefbank

3.
Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise)

4.
Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ

5.
Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (HypDckOrdInl)"

6.
Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten".

II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 22 Zeilen gebildet.

III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs

1.
In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „042" zu versehen.

2.
In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001" bis „021" zu versehen.

IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs

1.
Die Felder der mit „001" versehenen Zeile in den mit „005" bis „042" versehenen Spalten sind rot zu unterlegen.

2.
Die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „005" bis „021" versehenen Zeilen sind grün zu unterlegen.

V. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs

Folgende Bereiche des spezifischen Datenbereichs sind abzugrauen:

1.
das Feld der ersten Spalte (links der mit „001" versehenen Spalte) in der ersten Zeile (oberhalb der mit „001" versehenen Zeile) des spezifischen Datenbereichs,

2.
die Felder der mit „001" versehenen Spalte in den mit „001" bis „004" versehenen Zeilen,

3.
der Bereich der mit „002" bis „004" versehenen Spalten in den mit „001" bis „021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an den folgenden Koordinaten:

a)
in der mit „002" versehenen Spalte das Feld der mit „005" versehenen Zeile,

b)
in der mit „003" versehenen Spalte die Felder der mit „006" bis „014" und „017" bis „021" versehenen Zeilen sowie

c)
in der mit „004" versehenen Spalte die Felder der mit „015" und „016" versehenen Zeilen,

4.
in

a)
den mit „005" bis „042" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „018" bis „021" versehenen Zeilen mit Ausnahme der Felder an folgenden Koordinaten:

aa)
in der mit „018" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „019" und „039" versehenen Spalten,

bb)
in der mit „019" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „017" und „037" versehenen Spalten,

cc)
in der mit „020" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „018" und „038" versehenen Spalten sowie

dd)
in der mit „021" versehenen Zeile jeweils die Felder der mit „020" und „040" versehenen Spalten,

b)
den mit „017" bis „020" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „017" versehenen Zeilen,

c)
den mit „021" bis „036" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „009" versehenen Zeile sowie

d)
den mit „037" bis „040" versehenen Spalten jeweils die Felder der mit „005" bis „017" versehenen Zeilen.

VI. Beschriftung der Spaltenköpfe

1.
Die Felder der mit „005" bis „020" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen" zu überschreiben.

2.
Die Felder der mit „021" bis „040" versehenen Spalten in der mit „002" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe" zu überschreiben.

3.
Die Felder der mit „041" bis „042" versehenen Spalten in den mit „002" und „003" versehenen Zeilen sind zu verbinden und mit „Deutschland gesamt" zu überschreiben.

4.
Die Felder der mit „005" und „006" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „ETW" zu überschreiben.

5.
Die Felder der mit „007" und „008" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „EFH/ZFH" zu überschreiben.

6.
Die Felder der mit „009" und „010" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „MFH" zu überschreiben.

7.
Die Felder der mit „011" und „012" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

8.
Die Felder der mit „013" und „014" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

9.
Die Felder der mit „015" bis „020" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Wohnen gesamt" zu überschreiben.

10.
Die Felder der mit „021" und „022" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Büro" zu überschreiben.

11.
Die Felder der mit „023" und „024" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Handel" zu überschreiben.

12.
Die Felder der mit „025" und „026" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Industrie" zu überschreiben.

13.
Die Felder der mit „027" und „028" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Hotel" zu überschreiben.

14.
Die Felder der mit „029" und „030" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „sonstiges Gewerbe" zu überschreiben.

15.
Die Felder der mit „031" und „032" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „unfertige und noch nicht ertragsfähige Neubauten" zu überschreiben.

16.
Die Felder der mit „033" und „034" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Bauland" zu überschreiben.

17.
Die Felder der mit „035" bis „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind zu verbinden und mit „Gewerbe gesamt" zu überschreiben.

18.
Die Felder der mit „005", „007", „009", „011", „013", „015", „021", „023", „025", „027", „029", „031", „033", „035" und „041" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Anzahl Deckungswerte" zu überschreiben.

19.
Die Felder der mit „006", „008", „010", „012", „014", „016", „022", „024", „026", „028", „030", „032", „034", „036" und „042" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Gesamtnennbetrag in Euro" zu überschreiben.

20.
Die Felder der mit „017" und „037" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „verbleibende Kapitalbindungsdauer in Monaten" zu überschreiben.

21.
Die Felder der mit „018" und „038" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Alter der Beleihungswertfestsetzung in Monaten" zu überschreiben.

22.
Die Felder der mit „019" und „039" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „Überschreitensbetrag nachrangiger Grundpfandrechte in Euro" zu überschreiben.

23.
Die Felder der mit „020" und „040" versehenen Spalten in der mit „003" versehenen Zeile sind jeweils mit „durchschnittlicher Beleihungsauslauf in Prozent" zu überschreiben.

VII. Beschriftung der Zeilenköpfe

1.
Das Feld der mit „002" versehenen Spalte in der mit „005" versehenen Zeile ist mit „Inland gesamt" zu überschreiben.

2.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „006" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen die Darlehensforderung nicht von der oder für die Pfandbriefbank ausgereicht wurde" zu überschreiben.

3.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „007" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte nach § 1 Absatz 2 PfandBG" zu überschreiben.

4.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „008" versehenen Zeile ist mit „darunter: Deckungswerte, bei denen andere neben der Pfandbriefbank Kreditgeber sind" zu überschreiben.

5.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „009" versehenen Zeile ist mit „darunter: Beleihungswert festgesetzt aufgrund vereinfachter Wertermittlung nach § 24 BelWertV" zu überschreiben.

6.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „010" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit Festzinsvereinbarung" zu überschreiben.

7.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „011" versehenen Zeile ist mit „darunter: annuitätisch tilgend" zu überschreiben.

8.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „012" versehenen Zeile ist mit „darunter: endfällig tilgend" zu überschreiben.

9.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „013" versehenen Zeile ist mit „darunter: Grundpfandrecht nicht in Euro" zu überschreiben.

10.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „014" versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig oder aufgrund einer vertraglichen Zahlungsstundung nicht rückständig" zu überschreiben.

11.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „015" versehenen Zeile ist mit „darunter: rückständig über mehr als 360 Tage" zu überschreiben.

12.
Das Feld der mit „004" versehenen Spalte in der mit „016" versehenen Zeile ist mit „darunter: gekündigt" zu überschreiben.

13.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „017" versehenen Zeile ist mit „darunter: mit im Rang vorgehenden Grundpfandrechten" zu überschreiben.

14.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „018" versehenen Zeile ist mit „Gesamtbetrag, um den der Kapitalbetrag nachrangiger Grundpfandrechte die jeweilige Beleihungsgrenze übersteigen würde, wenn die eingetragenen Kapitalbeträge der im Rang vorgehenden Grundpfandrechte, bei denen als Zins nicht lediglich der Darlehenszins grundbuchlich abgesichert ist, um 30 Prozent oder den Betrag, den der vorrangige Grundpfandrechtsgläubiger über den Kapitalbetrag seines Grundpfandrechts hinaus aufgrund einer Vereinbarung mit der Pfandbriefbank höchstens aus dem Verwertungserlös fordern könnte, erhöht würden" zu überschreiben.

15.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „019" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt der verbleibenden Kapitalbindungsdauer in ganzen Monaten" zu überschreiben.

16.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „020" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Alters der Beleihungswertfestsetzung in ganzen Monaten" zu überschreiben.

17.
Das Feld der mit „003" versehenen Spalte in der mit „021" versehenen Zeile ist mit „mit Anteil des zur Deckung verwendeten Nennbetrags gewichteter Durchschnitt des Beleihungsauslaufs in Prozent" zu überschreiben.



 

Zitierungen von Anlage 5 PfandMeldeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 PfandMeldeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandMeldeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PfandMeldeV Meldeumfang
... in der Gattung Hypothekenpfandbriefe betreiben, die Meldungen nach den Anlagen 3 bis 8, 2. das Pfandbriefgeschäft in der Gattung Öffentliche Pfandbriefe ...
Anlage 2 PfandMeldeV Meldung: Gattungsübergreifend (GttÜbg)
...  d) das Feld der ersten Spalte von links in der fünften Zeile von oben mit „ Anlage 5 (HypDckOrdInl)", e) das Feld der ersten Spalte von links in der sechsten Zeile ...