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§ 12 - Pfandbriefgesetz (PfandBG)

§ 12 Deckungswerte



(1) Zur Deckung für Hypothekenpfandbriefe nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 dürfen nur Hypotheken benutzt werden, soweit sie den Erfordernissen der §§ 13 bis 16 entsprechen.

(2) Steht der Pfandbriefbank eine Hypothek an einem Grundstück zu, das sie zur Verhütung eines Verlustes an der Hypothek erworben hat, so darf sie die Hypothek nur auf Grund einer neuen Beleihungswertermittlung nach § 16 zur Deckung verwenden.

(3) 1Die eingetragenen Deckungswerte erstrecken sich auch auf alle Forderungen, deren Inhaber die Pfandbriefbank ist und die auf die wirtschaftliche Substanz des Grundstücks gerichtet sind, insbesondere Forderungen, auf die sich die Hypothek bei inländischen Grundstücken nach den §§ 1120, 1123, 1126, 1127 und 1128 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstrecken würde, auf Ansprüche aus mit der Bestellung des Grundpfandrechtes in dieselbe notarielle Urkunde aufgenommenen, eine selbständige Zahlungsverpflichtung begründenden Erklärungen sowie auf Ansprüche der Pfandbriefbank aus eigenem oder abgetretenem Recht aus einer Versicherung nach § 15, auf die Übertragung des Grundstücks oder grundstücksgleiche oder vergleichbare Rechte und auf die Auskehr des Erlöses einer Verwertung. 2Für Ansprüche nach § 251 Absatz 3 Satz 1 und § 253 Absatz 4 Satz 3 der Insolvenzordnung und § 64 Absatz 3 Satz 1 und § 66 Absatz 5 Satz 3 des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes gilt Satz 1 entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 12 PfandBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2023Artikel 9 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 CBD-Umsetzungsgesetz
vom 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
aktuell vorher 19.12.2014Artikel 4 BRRD-Umsetzungsgesetz
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 2 CRD IV-Umsetzungsgesetz
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
aktuell vorher 25.11.2010Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
vom 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
aktuell vorher 26.03.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
vom 20.03.2009 BGBl. I S. 607
aktuellvor 26.03.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 PfandBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PfandBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 PfandBG Grundschulden und ausländische Sicherungsrechte (vom 01.01.2014)
... Grundstückseigentümer der Sicherung einer Darlehensforderung dienen, ist § 12 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Hypotheken die Grundschulden nebst ... oder Grundschuld für sich eine Grundschuld eintragen lassen, so findet auf diese § 12 Abs. 2 entsprechende ...
§ 19 PfandBG Weitere Deckungswerte (vom 30.12.2023)
... Die in § 12 Absatz 1 vorgeschriebene Deckung kann auch erfolgen 1. nach Maßgabe einer auf Grund des ...
§ 20 PfandBG Deckungswerte (vom 30.12.2023)
... im Falle einer nach Absatz 1 Nummer 2 gewährleisteten Hypothek insbesondere auch auf die in § 12 Abs. 3 genannten ...
§ 22 PfandBG Beleihungsgrenze (vom 30.12.2023)
... oder Schiffsbauwerkes und Forderungen auf Auskehr des Erlöses einer Verwertung. § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt ...
§ 26b PfandBG Beleihungsgrenze (vom 01.07.2021)
... des Flugzeuges und Forderungen auf Auskehr des Erlöses einer Verwertung. § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt ...
§ 28 PfandBG Transparenzvorschriften (vom 30.12.2023)
... Sitz haben, 11. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 , Forderungen nach § 20 Absatz 1, Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte ... den Gesamtbetrag der zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen verwendeten Forderungen nach § 12 Absatz 1 sind zusätzlich anzugeben: 1. die Verteilung mit den nennwertig als Deckung in ...
§ 49 PfandBG Fortgeltende Deckungsfähigkeit (vom 08.07.2022)
... der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g ...
 
Zitat in folgenden Normen

DG Bank-Umwandlungsgesetz
G. v. 13.08.1998 BGBl. I S. 2102; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 9 DGBankUmwG Ausgabe gedeckter Schuldverschreibungen (vom 30.12.2023)
... der Zinsen jederzeit gedeckt sein. Als Deckung sind zulässig Deckungswerte nach den §§ 12 bis 18 und § 20 Abs. 1 des Pfandbriefgesetzes, Darlehensforderungen, für die sichere ...

Pfandbrief-Meldeverordnung (PfandMeldeV)
Artikel 1 V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614
Anlage 5 PfandMeldeV Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Inland (HypDckOrdInl)
... „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG , die gesichert sind an im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ...
Anlage 6 PfandMeldeV Meldung: Hypothekenpfandbriefe - Deckung - Ordentliche Deckungswerte - Ausland (HypDckOrdAus)
... „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG , die gesichert sind an in der Spalte 002 genannten Staaten belegenen Grundstücken und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
G. v. 25.03.2019 BGBl. I S. 357
Artikel 7 Brexit-StBG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, gemäß § 12 Absatz 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 1 Satz 2, § 20 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c und g ...

BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 4 BRRDUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... Mangel nicht mehr fortbesteht und kein neuer Anordnungsgrund vorliegt." 4. In § 12 Absatz 3 werden nach den Wörtern „erstrecken würde" die Wörter „sowie auf ...

CBD-Umsetzungsgesetz
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 1063
Artikel 1 CBD-UG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... erteilt wurde und beweissicher dokumentiert ist." 11. Dem § 12 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Für den Fall der Insolvenz der ... 16. Dem § 22 Absatz 6 wird folgender Satz angefügt: „ § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 17. § 26 Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt ... b) Dem Absatz 5 wird folgender Satz angefügt: „ § 12 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." 20. § 26f Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 2 CBD-UG Weitere Änderung des Pfandbriefgesetzes
... geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die in § 12 Absatz 1 vorgeschriebene Deckung kann auch erfolgen 1. nach Maßgabe einer auf Grund des ... Sitz haben, 11. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 , Forderungen nach § 20 Absatz 1, Schiffshypotheken nach § 21 und Registerpfandrechte ...

CRD IV-Umsetzungsgesetz
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3395
Artikel 2 CRDIVUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... „Gläubiger" durch das Wort „Gläubigern" ersetzt. 7. In § 12 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 13 bis 17" durch die Angabe „§§ 13 bis ... 19 Absatz 1 wird im einleitenden Satzteil die Angabe „§ 4" durch die Angabe „ § 12 Absatz 1" ersetzt. 10. § 20 wird wie folgt geändert: a) ... Sitz haben, 7. für die in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken nach § 12 Absatz 1 auch den Gesamtbetrag der Forderungen, die die Grenzen des § 13 Absatz 1 ... nach § 6 der Pfandbrief-Barwertverordnung und 11. für die zur Deckung nach § 12 Absatz 1 verwendeten Forderungen auch den volumengewichteten Durchschnitt der seit der Kreditvergabe ... Satzteil von Satz 1 werden nach dem Wort „Forderungen" die Wörter „nach § 12 Absatz 1" eingefügt. bb) Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird wie folgt ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 1 PfandBFEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... durch das Wort „Derivategeschäften" ersetzt. 11. Dem § 12 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die eingetragenen Deckungswerte ... 17 wird aufgehoben. 15. In § 18 Abs. 2 werden die Wörter „sind § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 2" durch die Wörter „ist § 12 Abs. 1" ... „sind § 12 Abs. 1 und § 14 Abs. 2" durch die Wörter „ist § 12 Abs. 1" ersetzt. 16. § 19 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) ... einer nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 gewährleisteten Hypothek insbesondere auch auf die in § 12 Abs. 3 genannten Forderungen." 18. § 21 wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
G. v. 19.11.2010 BGBl. I S. 1592
Artikel 3 2. BKRUG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... hinausgehende Leistungen der Pfandbriefbank sind unzulässig." 7. In § 12 Absatz 1 werden die Wörter „die den Erfordernissen" durch die Wörter ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 9 KrZwMGEG Änderung des Pfandbriefgesetzes
... dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" gestrichen. 4. § 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach den Wörtern ...