Anlage 6 - GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

Anlage 6 (zu § 17) Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden


Anlage 6 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

Klassenzeichen für Bodenarten nach dem Bodenschät-
zungsgesetz
L
T, LT
sL, sL/S
T/SL, T/lS, T/Sl, T/S, LT/lS, LT/Sl, LT/S, L/Sl
L/S
L/Mo, LMo, TMo, T/Mo
LT/Mo



Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung V. v. 9. Dezember 2022 BGBl. I S. 2273 m.W.v. 17. Dezember 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 6 GAPKondV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.12.2022Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
vom 09.12.2022 BGBl. I S. 2273

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 6 GAPKondV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPKondV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 GAPKondV Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (vom 17.12.2022)
... 15. November des Antragsjahres sicherstellen, 3. Ackerland auf schweren Böden nach Anlage 6 oder solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt in der Zeit beginnend unmittelbar nach der Ernte ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
Artikel 1 1. GAPKondVÄndV
... angefügt: „Anlage 5 Frühe Sommerkulturen" „ Anlage 6 Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden". 2. In § 3 ... November des Antragsjahres sicherstellen, 3. Ackerland auf schweren Böden nach Anlage 6 oder solchen mit mindestens 17 Prozent Tongehalt in der Zeit beginnend unmittelbar nach der Ernte ... b) In der Fußnote 2 wird der Satz 3 aufgehoben. 13. Folgende Anlagen 5 und 6 werden angefügt: „Anlage 5 (zu § 17) Frühe Sommerkulturen ... Ackergras, Grünlandeinsaat, Kartoffeln, Rüben, Gemüsekulturen. Anlage 6 (zu § 17) Klassenzeichen für Bodenarten für schwere Böden  ...


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