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Anlage 6 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 6 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 7 Absatz 1, 4 und 6



Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland zum Stichtag
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckSumme
(in EUR)
2022
(in EUR)
2021
(in EUR)
2020
(in EUR)
1 1.1Verfügbare Mittel  Zuweisung nach § 7 RegG     
1.2 Minderung/Aufstockung
aufgrund des Länderausgleichs
    
1.3 Zwischensumme
(Summe 1.1 bis 1.2)
    
1.4 Landesmittel    
1.5 weitere Mittel     
1.6 verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.3, 1.4 und 1.5)
    
2 2.1Ausgleich von
finanziellen Nach-
teilen im öffent-
lichen Personen-
nahverkehr
 aufgrund geringerer Ausgleichs-
leistungen
    
2.2 aufgrund des Rückgangs von
Fahrgeldeinnahmen
    
2.3 aufgrund des Rückgangs von
Ausgleichszahlungen aus
allgemeinen Vorschriften
    
2.4 abzgl. ersparter Aufwendungen     
2.5 Summe (2.1 bis 2.3, abzgl. 2.4)     
3 Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben
 (Differenz aus 1.6 und 2.5)     
4 Nachrichtlich Ausgleich aufgrund erhöhter
Aufwendungen für Infektions-
schutz (vollständig aus Landes-
mitteln)
    






 

Frühere Fassungen von Anlage 6 Regionalisierungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
vom 25.05.2022 BGBl. I S. 812
aktuell vorher 23.07.2021Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
vom 16.07.2021 BGBl. I S. 3011
aktuell vorher 17.07.2020Artikel 5 Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
vom 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
aktuellvor 17.07.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 6 Regionalisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 RegG Unterstützung der Länder beim Ausgleich von finanziellen Nachteilen durch COVID-19 (vom 21.12.2022)
... 1, 4 und 6 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 6 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 10 Satz 1 unter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
Artikel 1 8. RegGuaÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... 3. In § 7 Absatz 12 Satz 1 wird die Angabe „Anlage 5" durch die Angabe „ Anlage 6 " ersetzt. 4. § 8 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) In ... § 8 Absatz 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „ Anlage 6 " durch die Angabe „Anlage 7" ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe ... 41.962.142,07". 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis ... 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis ...

Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets
G. v. 14.07.2020 BGBl. I S. 1683
Artikel 5 BeglMaßG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
... Absatz 1 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 bis zum 31. Dezember 2021 nach. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind dem Bund ... dem Deutschen Bundestag zugeleitet und veröffentlicht wird." 2. Die folgende Anlage 5 wird angefügt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 6) Nachweis über die ... wird." 2. Die folgende Anlage 5 wird angefügt: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3011
Artikel 1 6. RegGÄndG
... 1 und 4 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 8 Satz 1 unter ... der dem Deutschen Bundestag zugeleitet und veröffentlicht wird." 4. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 9) Bedarfsmeldung/Nachweis ... veröffentlicht wird." 4. Anlage 5 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 9) Bedarfsmeldung/Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 812
Artikel 1 7. RegGÄndG
... 1, 4 und 6 verantwortlich und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel nach Maßgabe der Anlage 5 wie folgt nach: 1. als Bedarfsmeldung je Land nach Absatz 10 Satz 1 unter ... der Summe der verfügbaren Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz ... Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die ... 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „ Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...