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Anlage 7 - Regionalisierungsgesetz (RegG k.a.Abk.)

Artikel 4 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2395; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.1996; FNA: 9240-3 Personenbeförderung
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Anlage 7 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel nach § 8 Absatz 2



Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland zum Stichtag 30. Juni 2024
BereichLandes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
VerwendungszweckBetrag
(in EUR)
1 1.1Verfügbare Mittel  Zuweisung nach § 8 RegG  
1.2 Minderung/Aufstockung aufgrund des Länderausgleichs  
1.3 verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 und 1.2)
 
2 2.1Ausgleich von
finanziellen Nach-
teilen im öffent-
lichen Personen-
nahverkehr
 aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen ein-
schließlich dadurch bedingter Rückgänge von Ausgleichs-
zahlungen
 
2.2 aufgrund der Erstattung administrativer Aufwendungen  
2.3 Summe (2.1 und 2.2)  
3 Differenz verfügbare
Mittel/Ausgaben
 (Differenz aus 1.3 und 2.3)  
4 Nachrichtlich Sonstige Ausgaben ÖPNV/SPNV




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Frühere Fassungen von Anlage 7 Regionalisierungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2022Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
aktuell vorher 01.06.2022Artikel 1 Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
vom 25.05.2022 BGBl. I S. 812
aktuellvor 01.06.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 Regionalisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 RegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 RegG Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Vorhabens 9-Euro-Ticket (vom 21.12.2022)
... und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel bis zum 30. Juni 2024 gemäß Anlage 7 nach. Nicht im Jahr 2022 verwendete Mittel werden in den Folgejahren über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2352
Artikel 1 8. RegGuaÄndG Änderung des Regionalisierungsgesetzes
...  a) In Satz 1 wird die Angabe „Anlage 6" durch die Angabe „ Anlage 7 " ersetzt. b) In Satz 2 wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe ... 9. Die bisherigen Anlagen 4 bis 6 werden die Anlagen 5 bis 7 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
G. v. 25.05.2022 BGBl. I S. 812
Artikel 1 7. RegGÄndG
... und weisen dem Bund die Verwendung dieser Mittel bis zum 30. Juni 2024 gemäß Anlage 6 nach. Nicht im Jahr 2022 verwendete Mittel werden in den Folgejahren über die Anlage 4 ... Mittel zugerechnet werden." 3. Die Anlage 5 wird durch die folgenden Anlagen 5 und 6 ersetzt: „Anlage 5 (zu § 7 Absatz 12) Nachweis über die Verwendung der ...         Anlage 6 (zu § 8 Absatz 6) Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen ...