Anlage 7 - GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV)

Anlage 7 (zu § 20 Absatz 1) Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe


Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert

 Antragsjahr
2023
Antragsjahr
2024
Antragsjahr
2025
Antragsjahr
2026
Geplanter Einheitsbetrag 77,93 Euro 77,06 Euro 75,76 Euro 73,60 Euro


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Zitierungen von Anlage 7 GAPDZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 GAPDZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GAPDZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 GAPDZV Geplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
... Der geplante Einheitsbetrag je förderfähiger Mutterkuh und Antragsjahr ist in Anlage 7 festgesetzt. (2) Zu dem geplanten Einheitsbetrag kommt für jedes Antragsjahr ein ...


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