Der Ausweis muss die Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft im Sinne des
§ 12e Absatz 3 BGG, das Kennzeichen nach
Anlage 10 sowie die weiteren nachfolgenden Angaben in deutscher und englischer Sprache enthalten:
- 1.
- Angaben zum geprüften Kandidaten oder zur geprüften Kandidatin: Vorname, Name, ein Farbfoto des geprüften Kandidaten oder der Kandidatin
- 2.
- Angaben zum geprüften Hund: Name des Hundes, Wurftag, Nummerncode des Mikrochip-Transponders, ein Farbfoto des Hundes (Ganzkörper, seitlich, stehend oder liegend)
- 3.
- Gültigkeitsdatum
- 4.
- Aussteller und Ausstellungsdatum
- 5.
- Ausweisnummer, die eine eindeutige Zuordnung des Ausweises ermöglicht. Dies kann die Zertifizierungsnummer oder das Geschäftszeichen sein.
- 6.
- Bei Blindenführhunden: Die Buchstaben MAG in Blindenschrift.
Muster:
-
- Spezifikationen:
Größe: 85,60 mm x 53,98 mm (ID-1) entsprechend ISO/IEC 7810
Beschaffenheit: entsprechend ISO/IEC 7810
Schrift: schwarz, Arial Narrow, 13,5-7 Pt
taktile Erkennbarkeit: Buchstabenfolge M-A-G entsprechend ISO/IEC 7811-9, wird auf Ausweise für Blindenführhunde angebracht.