Einnahmen | Soll 2020 in T€ | |
Verwaltungseinnahmen | ||
119 99-141 | Vermischte Einnahmen | |
Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganz- tägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und 882 01. 2. Mehreinnahmen aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket für die För- derung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebun- den. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 611 01 und 882 02. | ||
Übrige Einnahmen | ||
154 01-141 | Zinseinnahmen aus dem Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Be- treuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" | |
Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehr- ausgaben bei folgendem Titel: 611 01. | ||
331 01-141 | Zuweisung aus dem Bundeshaushalt für die Förderung von Investitionen zum quan- titativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungs- angebote für Kinder im Grundschulalter | 1.000.000 |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Ausgaben bei folgendem Titel: 882 01. Erläuterung: Der Titel dient als Verbuchungsstelle für Zuweisungen aus Kapitel 1702 Titel 884 04 und Kapitel 3002 Titel 884 40. | ||
331 02-141 | Zuweisung aus dem Bundeshaushalt im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewäl- tigungspaketes für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung | 750.000 |
Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind nach dem Ganztagsfinanzhilfegesetz sowie nach der Verwal- tungsvereinbarung über Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 2020 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leis- tung der Ausgaben bei folgendem Titel: 882 02. Erläuterung: Der Titel dient als Verbuchungsstelle für Zuweisungen aus Kapitel 3002 Titel 884 41. Dieser Titel dient zusätzlich als Verbuchungsstelle für die Zuweisungen aus dem Bun- deshaushalt 2020 aus Kapitel 1702 Titel 884 06 (nicht verausgabte Finanzhilfen aus Kapitel 1702 Titel 882 01). Dadurch können sich die Einnahmen um bis zu 750.000 T€ erhöhen. | ||
Ausgaben | Soll 2020 in T€ | |
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | | |
611 01-820 | Abführung an den Bundeshaushalt | |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei fol- genden Titeln geleistet werden: 119 99 und 154 01. Erläuterung: Abführungen von Zinsen aus Titel 154 01 sowie von Restmitteln ausgelaufener Pro- gramme aus Titel 119 99 an Kapitel 1702 Titel 234 02. | ||
Ausgaben für Investitionen | ||
882 01-141 | Finanzhilfen nach Artikel 104c GG an die Länder zum quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter | 1.000.000 |
Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 3. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgen- dem Titel geleistet werden: 331 01. | ||
882 02-141 | Finanzhilfen nach Artikel 104c GG an die Länder im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung | 750.000 |
Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 919 02. Dies gilt auch für gesperrte Ausgaben. 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. 4. Ausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Ist-Einnahmen bei folgen- dem Titel geleistet werden: 331 02. Erläuterung: Die Mittel sind bestimmt für Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganz- tagsschulen und der Ganztagsbetreuung. Länder, die Basismittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 GaFG für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten gemäß § 4 Absatz 2 GaFG die gleiche Summe in den späteren Jahren der Laufzeit ab dem Jahr 2022 zusätzlich. | ||
Besondere Finanzierungsausgaben | ||
919 01-850 | Zuführung an die Rücklage für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter | |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 01. | ||
919 02-850 | Zuführung an die Rücklage aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket für die Förderung von Investitionen zum beschleunigten Ausbau von Ganztagsschulen und der Ganztagsbetreuung | |
Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 882 02. |