Anlage - Kapazitätsreserveverordnung (KapResV)

V. v. 28.01.2019 BGBl. I S. 58 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Geltung ab 06.02.2019; FNA: 752-6-24 Elektrizität und Gas
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Anlage (zu § 14 Absatz 4 Satz 2) Reduktionsfaktoren


Anlage hat 1 frühere Fassung

Der Reduktionsfaktor beträgt für Anlagen mit einer Höchsterbringungsdauer von mindestens

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60 Minuten aber weniger als 120 Minuten 0,13,

-
120 Minuten aber weniger als 180 Minuten 0,23,

-
180 Minuten aber weniger als 240 Minuten 0,32,

-
240 Minuten aber weniger als 300 Minuten 0,38,

-
300 Minuten aber weniger als 360 Minuten 0,44,

-
360 Minuten aber weniger als 420 Minuten 0,49,

-
420 Minuten aber weniger als 480 Minuten 0,54,

-
480 Minuten aber weniger als 540 Minuten 0,58,

-
540 Minuten aber weniger als 600 Minuten 0,63,

-
600 Minuten aber weniger als 660 Minuten 0,66,

-
660 Minuten aber weniger als 720 Minuten 0,70,

-
720 Minuten aber weniger als 780 Minuten 0,73,

-
780 Minuten aber weniger als 840 Minuten 0,76,

-
840 Minuten aber weniger als 1.020 Minuten 0,81,

-
1.020 Minuten aber weniger als 1.260 Minuten 0,87,

-
1.260 Minuten aber weniger als 1.620 Minuten 0,92,

-
1.620 Minuten aber weniger als 2.400 Minuten 0,97,

-
2.400 Minuten 1,00.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung V. v. 3. November 2025 BGBl. 2025 I Nr. 264 m.W.v. 7. November 2025

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Frühere Fassungen von Anlage KapResV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 07.11.2025Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung
vom 03.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 264

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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