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Anlage - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 16; FNA: 404-34 Nebengesetze zum Familienrecht
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Anlage (zu § 8 Absatz 1)



Vergütungstabelle A


Nr. Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
A1 In den ersten
drei Monaten
A1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A1.1.1mittellos194,00 €
A1.1.2nicht mittellos 200,00 €
A1.2 andere Wohnform A1.2.1mittellos208,00 €
A1.2.2nicht mittellos 298,00 €
A2 Im vierten bis
sechsten Monat
A2.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A2.1.1mittellos129,00 €
A2.1.2nicht mittellos 158,00 €
A2.2 andere Wohnform A2.2.1mittellos170,00 €
A2.2.2nicht mittellos 208,00 €
A3 Im siebten bis
zwölften Monat
A3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A3.1.1mittellos124,00 €
A3.1.2nicht mittellos 140,00 €
A3.2 andere Wohnform A3.2.1mittellos151,00 €
A3.2.2nicht mittellos 192,00 €
A4 Im 13. bis 24. Monat A4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A4.1.1mittellos87,00 €
A4.1.2nicht mittellos 91,00 €
A4.2 andere Wohnform A4.2.1mittellos122,00 €
A4.2.2nicht mittellos 158,00 €
A5 Ab dem 25. Monat A5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
A5.1.1mittellos62,00 €
A5.1.2nicht mittellos 78,00 €
A5.2 andere Wohnform A5.2.1mittellos105,00 €
A5.2.2nicht mittellos 130,00 €


Vergütungstabelle B


Nr.Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
B1 In den ersten
drei Monaten
B1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B1.1.1mittellos241,00 €
B1.1.2nicht mittellos 249,00 €
B1.2 andere Wohnform B1.2.1mittellos258,00 €
B1.2.2nicht mittellos 370,00 €
B2 Im vierten bis
sechsten Monat
B2.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B2.1.1mittellos158,00 €
B2.1.2nicht mittellos 196,00 €
B2.2 andere Wohnform B2.2.1mittellos211,00 €
B2.2.2nicht mittellos 258,00 €
B3 Im siebten bis
zwölften Monat
B3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B3.1.1mittellos154,00 €
B3.1.2nicht mittellos 174,00 €
B3.2 andere Wohnform B3.2.1mittellos188,00 €
B3.2.2nicht mittellos 238,00 €
B4 Im 13. bis 24. Monat B4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B4.1.1mittellos107,00 €
B4.1.2nicht mittellos 113,00 €
B4.2 andere Wohnform B4.2.1mittellos151,00 €
B4.2.2nicht mittellos 196,00 €
B5 Ab dem 25. Monat B5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
B5.1.1mittellos78,00 €
B5.1.2nicht mittellos 96,00 €
B5.2 andere Wohnform B5.2.1mittellos130,00 €
B5.2.2nicht mittellos 161,00 €


Vergütungstabelle C


Nr.Dauer der Betreuung Nr.Gewöhnlicher
Aufenthaltsort
Nr.Vermögensstatusmonatliche
Pauschale
C1 In den ersten
drei Monaten
C1.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C1.1.1mittellos317,00 €
C1.1.2nicht mittellos 327,00 €
C1.2 andere Wohnform C1.2.1mittellos339,00 €
C1.2.2nicht mittellos 486,00 €
C2 Im vierten bis
sechsten Monat
C2.1 stationäre Einrichtung oder gleichgestellte ambulant betreute Wohnform C2.1.1mittellos208,00 €
C2.1.2nicht mittellos 257,00 €
C2.2 andere Wohnform C2.2.1mittellos277,00 €
C2.2.2nicht mittellos 339,00 €
C3 Im siebten bis
zwölften Monat
C3.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C3.1.1mittellos202,00 €
C3.1.2nicht mittellos 229,00 €
C3.2 andere Wohnform C3.2.1mittellos246,00 €
C3.2.2nicht mittellos 312,00 €
C4 Im 13. bis 24. Monat C4.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C4.1.1mittellos141,00 €
C4.1.2nicht mittellos 149,00 €
C4.2 andere Wohnform C4.2.1mittellos198,00 €
C4.2.2nicht mittellos 257,00 €
C5 Ab dem 25. Monat C5.1 stationäre Einrichtung oder
gleichgestellte ambulant be-
treute Wohnform
C5.1.1mittellos102,00 €
C5.1.2nicht mittellos 127,00 €
C5.2 andere Wohnform C5.2.1mittellos171,00 €
C5.2.2nicht mittellos 211,00 €






 

Frühere Fassungen von Anlage VBVG

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vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959

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