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III. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 06.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 131
Geltung ab 10.05.2025; FNA: 1103-4-28 Bundesregierung

III.



Dem Bundesministerium der Finanzen werden übertragen

1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland als Staatsministerin einschließlich des Arbeitsstabes;

2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Transformationspolitik.

 
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