Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)

neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 371
Geltung ab 01.01.1972; FNA: 2126-9 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2a Krankenhausstandort
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4
§ 5 Nicht förderungsfähige Einrichtungen
§ 6 Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
§ 6a Zuweisung von Leistungsgruppen
§ 6b Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
§ 6c Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
§ 7 Mitwirkung der Beteiligten
2. Abschnitt Grundsätze der Investitionsförderung
§ 8 Voraussetzungen der Förderung
§ 9 Fördertatbestände
§ 10 Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 11 Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
§ 12 Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
§ 12a Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
§ 12b Transformationsfonds, Verordnungsermächtigung
§ 13 Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
§ 14a Krankenhauszukunftsfonds
§ 14b Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
§ 15 Beteiligung an Schließungskosten
3. Abschnitt Vorschriften über Krankenhauspflegesätze
§ 16 Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
§ 17 Grundsätze für die Pflegesatzregelung
§ 17a Finanzierung von Ausbildungskosten
§ 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
§ 17c Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
§ 17d Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
§ 18 Pflegesatzverfahren
§ 18a Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung
§ 18b (aufgehoben)
§ 19 Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
§ 20 Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
4. Abschnitt Sonderregelungen
§ 21 Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
§ 21a Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser auf Grund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
§ 22 Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
§ 23 Verordnungsermächtigung
§ 24 Überprüfung der Auswirkungen
§ 25 Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
§ 26 Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus
§ 26a Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26b Kostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
§ 26c Kostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
§ 26d Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26e Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26f Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
5. Abschnitt Sonstige Vorschriften
Unterabschnitt 1 Zuständigkeiten, Statistik, Darlehen
§ 27 Zuständigkeitsregelung
§ 28 Auskunftspflicht und Statistik
§ 29 (aufgehoben)
§ 30 Darlehen aus Bundesmitteln
Unterabschnitt 2 Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 31 Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 32 Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
§ 33 Aufsicht über den Beliehenen
§ 34 Rückgriff
§ 35 Finanzierung
§ 36 Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 37 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
§ 38 Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägen zur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
Unterabschnitt 3 Förderbeträge und Förderung der Spezialisierung
§ 39 Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
§ 40 Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen


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