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VI. - Organisationserlass des Bundeskanzlers (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 06.05.2025 BGBl. 2025 I Nr. 131
Geltung ab 10.05.2025; FNA: 1103-4-28 Bundesregierung

VI.



Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes die Zuständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration einschließlich des Arbeitsstabes sowie der Beauftragten für Antirassismus übertragen, zusammengeführt und von einer Staatsministerin wahrgenommen.